BESCHLUSS 20 . Dezember Strafsache alias : 1 . 2 . 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Beschwerdeführers Generalbundesanwalts 2 . Antrag 20 . Dezember gemäß § Abs. einstimmig beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 16 . Februar betrifft zugehörigen Feststellungen aufgehoben Fällen II . 2 . II . 2 . . . mm . Urteilsgründe Ausspruch Gesamtstrafe . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 2 . weitergehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Diebstahls Tatmehrheit tatmehrheitlichen Fällen Geldwäsche jeweils Tateinheit mitgliedschaftlicher Beteiligung kriminellen Vereinigung Ausland Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . hiergegen gerichteten Revision beanstandet Angeklagte Verletzung formellen materiellen Rechts . Rechtsmittel hat Sachrüge Entscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg ; Übrigen ist unbegründet Sinne § Abs. . 1 . Feststellungen war Angeklagte Mitglied georgischen Gebrüder S. geführten kriminellen Vereinigung Hauptsitz Begehung insbesondere Diebstählen anderen Staaten Europäischen Union gerichtet war . Angeklagte war spätestens Februar " Statthalter " Organisation tätig . verwaltete dortige Kasse gung beging Geldwäschetaten Ladendiebstahl . 2 . Urteil hält sachlichrechtlicher Prüfung stand Angeklagte Diebstahls verurteilt worden ist Fall II . 2 . Urteilsgründe . begegnet Schuldspruch Fällen Geldwäsche Fälle II . 2 . . . mm . Urteilsgründe durchgreifenden Bedenken . Feststellung Angeklagte habe mehr genauer bestimmbaren Zeitpunkt kurz 4 . September Geschäftsräumen Schlecker-Markts Packungen sätze Gesamtwert € entwendet beruht tragfähigen Beweisgrundlage . Landgericht hat insoweit lediglich ausgeführt S. Diebstahl stehe Überzeugung " verlesenen Strafanzeige hinzuverbundenen Verfahren Js Angeklagte Echt-Personalien frischer Tat betroffen wurde . " rudimentären Angaben genügen Überzeugungsbildung Landgerichts nachvollziehbar darzulegen . Insbesondere erschließt jedenfalls nähere Ausführungen Täterschaft Vorwürfe bestreitenden Angeklagten allein verlesenen Urkunde gefolgert werden konnte . Feststellungen Fällen II . 2 . . . mm . Urteilsgründe belegen Voraussetzungen Geldwäsche § StGB . Verurteilung insoweit zugrunde liegenden Sachverhalte sind maßgebend gekennzeichnet jeweils Dritte Gelder Konto Ehefrau Angeklagten überwiesen . Allein wird auch Blick Einsammeln Beiträgen Vereinigung Angeklagten deutlich Angeklagte gegebenenfalls Tatbestandsalternative § Abs. StGB Täter verwirklichte . Genauere Ausführungen enthalten Urteilsgründe auch anderer Stelle etwa rechtlichen Würdigung . 3 . Wegfall Einzelstrafen führt Aufhebung Gesamtstrafe . Pfister