BESCHLUSS 8 . Februar Strafsache versuchten besonders schweren Raubes ECLI : : BGH:2018:080218B2STR9.18.0 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 8 . Februar gemäß § Abs. einstimmig beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 25 . September wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil ergeben hat . Jedoch wird Schuldspruch geändert Angeklagte versuchten schweren Raubes verurteilt ist . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Grube