BESCHLUSS 29 . April Strafsache gefährlicher Körperverletzung 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 29 . April beschlossen : Anhörungsrüge Beschluss Senats 27 . März wird Kosten Verurteilten zurückgewiesen . Gründe : Anhörungsrüge ist unbegründet . Senat hat Entscheidung Tatsachen Beweisergebnisse verwertet Verurteilte gehört worden wäre noch hat berücksichtigendes Vorbringen übergangen . gilt bereits angegriffenen Beschluss bemerkt auch Schriftsatz Verteidigers 26 . März . Rothfuß