BESCHLUSS StR 2 . Februar Strafsache sexueller Nötigung 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 2 . Februar beschlossen : Antrag Nebenklägerinnen S. tere gesetzlich vertreten Mutter 17 . Januar Rechtsanwältin ordnen ist gegenstandslos . Gründe : Entscheidung Antrag Nebenklägerinnen S. Revisionsverfahren Rechtsanwältin stand beizuordnen bedarf . Nebenklägerinnen ist Beschluss Landgerichts 23 . Juni Rechtsanwältin Beistand § beigeordnet worden . gemeinsamer Beistandsbestellung § wirkt jeweilige Instanz rechtskräftigen Abschluss Verfahrens erstreckt somit auch Revisionsinstanz . Otten Roggenbuck