BESCHLUSS 4 . Februar Strafsache unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge u.a. 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 4 . Februar gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts Gießen 21 . Juni Schuldspruch geändert Angeklagte Betäubungsmitteln geringer Menge Tateinheit versuchter besonders schwerer räuberischen Erpressung gefährlicher Körperverletzung schuldig ist Strafausspruch geändert Wegfall verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zugrundeliegenden Einzelstrafen Freiheitsstrafe Jahren Monaten festgesetzt wird . 2 . weitergehende Revision wird verworfen . 3 . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge versuchter schwerer räuberischer Erpressung Tateinheit gefährlicher Körperverletzung Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten Einzelstrafen Jahren verurteilt . Übrigen hat Angeklagten freigesprochen . gerichtete Revision hat Sachrüge Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang Erfolg . Übrigen ist Gründen Antragsschrift Generalbundesanwalts unbegründet Sinne § Abs. . 1 . Auffassung Landgerichts handelt Handeltreiben Betäubungsmitteln geringer Menge Versuch besonders schweren räuberischen Erpressung Tateinheit gefährlicher Körperverletzung jeweils eigenständige Realkonkurrenz stehende Taten . Vielmehr stehen Delikte Tateinheit Ausführungshandlung zusammentreffen . Handlungen Verkäufers Beitreibung Kaufpreises Betäubungsmittel dienten hier Schlag Schlüsselanhänger waren Teil Handeltreibens vgl. Urteil 7 . Februar NStZ ; Beschluss 21 . Januar StR . 2 . insoweit erforderlich gewordene Berichtigung Schuldspruchs führt Wegfall verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zugrundeliegenden Einzelstrafen . andere rechtliche Beurteilung Konkurrenzverhältnisses materiellen Schuldgehalt Tat hier insgesamt aber beeinflusst vgl. BVerfG Beschluss 1 . März . 5 ; Beschluss 7 . Januar schließt Senat Landgericht zutreffender Bewertung Konkurrenzverhältnisses geringere gebildete Gesamtstrafe Einzelstrafe verhängt hätte setzt entsprechender Anwendung Abs. Einzelfreiheitsstrafe Jahre Monate .