BESCHLUSS StR 15 . Januar Strafsache 1 . 2 . versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführer 15 . Januar beschlossen : Revisionen Angeklagten Urteil Landgerichts 20 . April werden Antragsschriften Generalbundesanwalts 24 . Oktober unbegründet verworfen ; jedoch wird Tenor angefochtenen Urteils dahingehend berichtigt Angeklagten versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung Tateinheit gefährlicher Körperverletzung schuldig sind § Abs. . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels insoweit Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten Adhäsionskläger Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen .