BESCHLUSS 13 . März Strafsache räuberischer Erpressung u.a. 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 13 . März gemäß § Abs. § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 3 . April Schuldspruch Fall . Urteilsgründe Ausspruch Gesamtstrafe Kompensationsentscheidung Feststellung gemäß § 111i Abs. zugehörigen Feststellungen aufgehoben . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 2 . weitergehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten räuberischer Erpressung Fällen Fall Versuch Fall Tateinheit gefährlicher Körperverletzung Erpressung gefährlicher Körperverletzung Betrugs Fällen Fall Versuch falscher Verdächtigung versuchter Nötigung Bestechung Fällen Anstiftung vorsätzlichen Körperverletzung Gesamtfreiheitsstrafe Jahren verurteilt ausgesprochen Monate rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung vollstreckt gelten . Ferner hat Landgericht festgestellt Angeklagten Betrages € Ansprüche Verletzter Anordnung Verfalls Wertersatz entgegenstehen . hiergegen gerichtete Revision Angeklagten hat Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg ; Übrigen ist zutreffenden Gründen Antragsschrift Generalbundesanwalts unbegründet Sinne § Abs. . 1 . Feststellungen Landgerichts Fall . Urteilsgründe fasste Angeklagte spätestens Anfang Jahres Kredit erschleichen . sollte scheinbar werthaltige Immobilie Mittelsmann zunächst angekauft sodann Darlehensnehmer weit überhöhten Wert Immobilie entsprechenden Preis weiterveräußert werden . Vorlage letzten Kaufvertrages sollte finanzierende Bank Auszahlung höheren Darlehensvaluta veranlasst werden Abdeckung Erstkaufpreises benötigte überschüssige Darlehensanteil verdeckte Rückzahlung " kick-back " Angeklagten genutzt werden sollte . Vorhaben eingeweihte gesondert Verfolgte As . Immobilienmakler tätig war bot Angeklagten hohen nierungsbedarfs schwer vermittelbares Zweifamilienhaus Kauf . vereinbarten As . Objekt € ankaufen € Angeklagten weiterverkaufen sollte . . Kontakt gesondert Verfolgten stellte her Berater zierungen Deutschen Bank Da . tätig war . leitete As . gefälschte Gehaltsbelege Angeklagten monatlichen Nettolohn € auswiesen Angeklagte Zwillingsbruder betriebenen Kampfsportschule nur € -Beschäftigung nachging . Konto hatte Angeklagte zweimal entsprechende Beträge Höhe € eingezahlt Ausdrucken Kontoauszugs umgehend wieder abgehoben . Unrichtigkeit Lohnabrechnungen hatte Kenntnis . erkannte doch Verfälschungen Bonität Angeklagten Wertigkeit Objekts Kreditgewährung möglich sein würde . wies As . übersandten Fotos Immobilie erkennbar starken Renovierungsbedarfs unverwendbar erklärte As . brauche Nachweis Vermietung stehenden Wohnung Erdgeschoß . übersandte As . Fotos neu renovierten anderen Wohnung Maklerbestand gefälschten Mietvertrag betreffend Wohnung Erdgeschoß . nahm Kreditakte vermerkte wahrheitswidrig Objekt Innenbesichtigung durchgeführt haben höhere Krediteinwertung Objekts plausibel erscheinen lassen . Angeklagte hatte Fälschungen Kenntnis . Grundlage falschen wertbildenden Faktoren nahm internen Richtlinien Bank Kreditkompetenz Baufinanzierungsbereich hatte Wertermittlung Bewerter Kreditkompetenz einzuschalten . ermittelte Beleihungswert Objekts € . Ferner fertigte internes blatt stellte beabsichtigte Finanzierung Kontoguthaben € Eigenmittel Höhe € wusste vorhanden war . Kreditakte fügte Angeklagten blanko unterzeichnete bewusst ausgefüllte Selbstauskunft . Angeklagten war egal dort gen würde Leistungsfähigkeit vorzutäuschen Vorspiegelung falscher Tatsachen einverstanden war zugleich mangelnde Solvenz verschleiern wollte S. . Weiteren erstellte Kreditentscheidungsbogen Bankmitarbeiter zugänglichen technischen Kreditbearbeitungsprogramm Bank sog. Kreditmanager . Dort fügte selbst ermittelten Einkommen vorhandenes Eigenkapital € erreichte Kreditrisikobewertung knapp unter Punkten . beabsichtigt ermöglichte Risikobewertung Kreditgewährung Bankmitarbeiter Kreditmanager " zweites Augenpaar " Vorgesetzten hinzuzuziehen . Weise technische Freigabe halten hatte ließ Darlehensvertrag Nettokreditsumme € ausfertigen S. . Angeklagte unterzeichnete Darlehensvertrag 5 Juli beabsichtigte Kredit bedienen wusste Kreditauszahlung erreichte ausreichende Sicherheiten abgedeckt war . Rahmen Refinanzierung Kreditengagements " " lehnte Kreditmanager Rekalibrierung Anfang Juli Kreditgewährung . Zeitpunkt Kreditvertrag bereits gezeichnet Angeklagten versandt war höheren Abteilung Bank tätige Zeuge weitere technische kompetenzgerechte Genehmigung Kreditengagement inhaltlich prüfen . beabsichtigt erhielt Angeklagte Auszahlung 2 . September Betrag € " kick-back"Zahlung As . Abzug Ankaufpreises verbleibenden Restbetrag behielt . Angeklagte selbst Zahlungen geleistet hatte kündigte Deutsche Bank Darlehen . anschließenden Zwangsversteigerungsverfahren eingeholte Gutachten bezifferte Marktwert Immobilie 4 . August € . Beurkundung Kaufverträge beauftragte As . sondert Verfolgten . Beurkundung Kaufverträge erfolgt 22 Juli . Vereinbarungsgemäß erwarb . Objekt Kaufpreis € Kaufvertrag Passus enthielt As . Objekt " Auftrag Dritten Ak . " erwerbe . beabsichtigt hatten Verkäufer Wohnhauses Kenntnis Weiterverkauf Angeklagten . Anschluss beurkundete W. Immobilie Angeklagten Erwerb € schuldbestellung gleicher Höhe . 2 . Landgericht hat Tat Angeklagten Betrug gemäß § Abs. StGB gewertet . Schaden hat Differenz Nettokreditsumme € August ermittelten Marktwert € Wertminderung Objekts Zeit Juli August ca. € angenommen Schadensbetrag € geschätzt . II . Revision Angeklagten führt Sachrüge bung Schuldspruchs Fall . Urteilsgründe Gesamtstrafe Kompensationsentscheidung Feststellung § 111i Abs. . 1 . bisherigen Feststellungen tragen Verurteilung Angeklagten Verfolgte As . Betrugs . Angeklagte haben Bankmitarbeiter gesondert Wert Kreditsicherung bestellten Sicherheit Form Grundschuld Kreditwürdigkeit -willigkeit Angeklagten getäuscht kollusiv zusammengewirkt S. . kannte Sanierungsbedarf Wohnung Erdgeschoß legte Wertermittlung Wohnobjekts bewusst falsche Lichtbilder anderen renovierten Wohnung zugrunde ursprünglichen Lichtbilder Wohnung unverwertbar zurückgewiesen hatte vermerkte tatsächlich durchgeführte Innenraumbesichtigung höhere Wertigkeit Immobilie darstellen können . gleicher Weise stellte Wertermittlung Anwesens gefälschten Mietvertrag Wohnung Erdgeschoß wusste bestand . Zwar hatte Angeklagte Fälschungen ; jedoch wirkte As . Kenntnis insoweit kollusiv . Auch Bonität Angeklagten unterlag betrugsrelevanten Irrtum . Zwar kannte Unrichtigkeit Angeklagten gesondert Verfolgten As . vorgelegten Lohnabrechnungen . Jedoch war Irrtum ursächlich Kreditgewährung seinerseits Einkommensverhältnisse Angeklagten maßgeblich verfälschte Kreditentscheidung wusste vorhandenes Eigenkapital rund € zugrunde legte Angeklagten blanko unterzeichnete Selbstauskunft mächtig entsprechend ausfüllte . Zwar stellt Landgericht wusste Angeklagte beabsichtigte Kredit bedienen S. . liegt festgestellten kollusiven Zusammenwirkens . Selbst Angeklagte Angeklagten indes nahe . Bankmitarbeiter jedoch grundsätzliche Unwilligkeit Kredit zurückzuführen getäuscht haben sollte wäre dahingehender Irrtum kausal Kreditgewährung wusste Angeklagte Bonität fähig war Darlehensraten zahlen Darlehen bewilligte . Prüfung Seiten Deutschen Bank Darlehensgewährung ursächlicher Irrtum vorliegt kommt allein Vorstellungsbild Bankmitarbeiters Kreditgenehmigung Kreditmanager Hinzuziehung Vorgesetzten veranlasste weitere inhaltliche Prüfung Kreditengagements auch Folgezeit stattfand . kollusive Zusammenwirken Angeklagten sondert Verfolgten As . Angeklagten Verfolgten begründet möglicherweise Beihilfe Untreuetat gesondert § Abs. Abs. StGB . verstieß ditgewährung nur interne Kreditvergaberichtlinien Bank stellte bewusst Wertermittlung Wohnobjekts Prüfung Bonität falsche Tatsachen Hilfe Kreditmanagers Hinzuziehung Vorgesetzten Kreditgewährung ermöglichen . könnte Verletzung obliegenden -9- ungspflicht darstellen Vermögensschaden Nachteil Deutschen Bank führte . Angeklagten käme derdeliktscharakters Untreuetatbestandes Fehlens Vermögensbetreuungspflicht Täterqualität Tatbeitrags nur Strafbarkeit Beihilfe Untreue Betracht . rechtliche Bewertung setzt allerdings Strafkammer Feststellungen Bankmitarbeiter habe kreditbewertung unter Basispunkten erreicht " gemäß Absicht ermöglichte Kreditgenehmigung Bankmitarbeiter Kreditmanager " zweites Augenpaar " Hinzuziehung Vorgesetzten erhalten " S. gemeint hat " Kreditgenehmigung Bankmitarbeiter " Genehmigung selbst handelte . Feststellungen Landgerichts könnten jedoch auch dahingehend verstehen sein hierbei Genehmigung weiteren ggf. täuschenden Bankangestellten delte Einschaltung Kreditmanagers hinzukam Zuziehung Vorgesetzten überflüssig machte . Verständnis könnten insbesondere Ausführungen Landgerichts S. sprechen " Kreditkompetenz Baufinanzierungsbereich " . Unklarheit Feststellungen ist Senat abschließende Beurteilung Schädigung Deutschen Bank Untreuehandlung und/oder betrügerisches Vorgehen herbeigeführt wurde möglich . unklaren Feststellungen steht Schuldspruchänderung auch § Abs. . Senat kann Angeklagten geständigen Einlassung ausschließen Erteilung entsprechenden rechtlichen Hinweises tatsächlicher Hinsicht anders verteidigt hätte . Aufhebung Schuldspruchs Fall . Urteilsgründe führt auch Fortfall Gesamtstrafe Kompensationsentscheidung Feststellung § 111i Abs. . 2 . Senat weist Landgericht Schadensbestimmung unzutreffenden Maßstab angewendet hat Schätzung Differenz Darlehenssumme Verkehrswert Fall . Urteilsgründe zugrunde gelegt hat . Hingabe Darlehens Vermögensschaden bewirkt ist Zeitpunkt Darlehenshingabe anzustellenden Rückzahlungsanspruch Darlehensgläubigers ermitteln . Werthaltigkeit Rückzahlungsanspruchs wird Bonität Schuldners Wert bestellten Sicherheiten bestimmt Beschluss 29 . Januar . neue Tatrichter wird vorzunehmende Strafzumessung Bewertung jeweiligen Rückzahlungsanspruchs vorzunehmen haben Bonität allerdings erneut berücksichtigen sein wird Angeklagte Rückzahlung Kredits bereit Lage war . Krehl