BESCHLUSS 18 . März Strafsache Beihilfe Wohnungseinbruchsdiebstahl 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 18 . März gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 10 . Juni Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Beihilfe Wohnungseinbruchsdiebstahl Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahr verurteilt Vollstreckung Strafe Bewährung ausgesetzt . Revision beanstandet Angeklagte Verletzung formellen materiellen Rechts . Rechtsmittel hat Verfahrensrüge Erfolg . 1 . Feststellungen Strafkammer verschafften gesondert Verfolgten S. S. S. Februar Oktober gewaltsam Zutritt Wohnungen entwendeten jeweils u.a. Schmuck Bargeld ; Angeklagte leistete Taten jeweils Hilfe Täter Tatort fuhr Pkw Tatortnähe wartete Fall Urteilsgründe wieder mitnahm . Angeklagte hat Tatbeteiligung bestritten u.a. eingelassen gesondert Verfolgte S. S. belaste Unrecht Vorfalls September perlichen Auseinandersetzung gekommen sei fertig machen wolle . Landgericht hat Überzeugung Tatbeteiligung Angeklagten Aussage Zeugen vernommenen S. S. gestützt . Aussage sei glaubhaft auch Berücksichtigung Umstände Aussage Aussage stünde Zeuge S. S. selbst geführten Strafverfahren Strafmilderung § StGB erlangen suche . Überzeugung Strafkammer habe Angeklagten geschilderten Vorfall Falschbelastung Zeugen S. S. sein soll gegeben . 2 . Strafkammer hat Angeklagten gestellte inhaltsgleiche Beweisanträge tatsächlicher Bedeutungslosigkeit abgelehnt . Angeklagte hat Vernehmung insgesamt Zeugen Beweis Tatsache begehrt Zeit 22 . September 8 . Dezember Unterbrechungen aufgehalten habe . Zeitraum soll Angeklagte indes Aussage Zeugen S. S. weiteren Taten Wohnungseinbruchsdiebstahls land beteiligt gewesen sein ebenfalls Gegenstand Angeklagten gerichteten Strafkammer insoweit zwischenzeitlich abgetrennten gewesen sind . Landgericht hat Antrag Begründung zurückgewiesen Indiztatsache Angeklagte habe abgetrennten Verfahren zugrundeliegenden Tatzeitraum aufgehalten sei Beurteilung Glaubwürdigkeit Zeugen S. S. Bedeutung ; Verneinung Glaubwürdigkeit Zeugen … Hinblick Angaben insbesondere bezüglich Angaben Fällen sei nur möglicher aber zwingender Schluss Kammer Grundlage bisherigen Beweisergebnisses ziehen will . Sodann führt Strafkammer Einzelnen Zeugen S. S. glaubt Beweis gestellte Indiztatsache einzugehen . Anträge Vernehmung Zeugen zurückweisende Beschluss Landgerichts wird Anforderungen gerecht Begründung Ablehnung Indiztatsache gerichteten Beweisantrags stellen sind . Beschluss Erhebung Beweises Bedeutungslosigkeit Beweistatsache § Abs. Satz abgelehnt wird ist konkreten Erwägungen begründen Tatgericht Beweistatsache entscheidungserheblichen Schlussfolgerungen ziehen will . Anforderungen Begründung entsprechen grundsätzlich Gericht genügen müsste Hilfstatsache Beweiserhebung festgestellt sodann schriftlichen Urteilsgründen hätte Entscheidungsbildung blieb vgl. Beschluss 27 November . Beweis gestellte Indiztatsache hat bisherige Beweisergebnis so einzustellen sei erwiesen prognostisch prüfen bisherige Überzeugung Beweiswert anderen Beweismittels Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde vgl. auch Beschluss 15 . Oktober NStZ Anm . ; Krehl 7 . Aufl . Rdn . . landgerichtliche Hinweis Angaben Zeugen S. S. Urteilsfeststellungen beruhen gut bar frei Widersprüchen seien lässt Würdigung erwiesen Beweis gestellten Indiztatsache erkennen . Strafkammer hätte Stellung nehmen müssen Einfluss Umstand Überzeugungsbildung gehabt hätte Angeklagte Beweisbehauptung Angaben Zeugen S. S. zedonien aufgehalten hat . Landgericht hat letztlich Aussicht gestellten Aussagen Zeugen bedeutungslos bezeichnet Gegenteil Beweistatsache schon überzeugt war . hat aber Bedeutungslosigkeit Beweistatsache belegt unzulässiger Weise Ergebnis beantragten Beweiserhebung vorweggenommen vgl. auch Beschluss 1 . März § Abs. Satz Bedeutungslosigkeit . gesondert Verfolgte S. S. war Fällen lastungszeuge . Senat kann ausschließen Urteil fehlerhaften Behandlung Beweisantrags beruht .