BESCHLUSS 9 November Strafsache unerlaubter Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge u.a. 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 9 November gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 25 Juli wird Maßgabe sichergestellten Gramm Kokain Verpackungsmaterial eingezogen sind unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Krehl Grube ECLI : :