BESCHLUSS 31 . Oktober Strafsache unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 31 . Oktober gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 19 . Juni Feststellungen aufgehoben . 2 . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Betäubungsmitteln geringer Menge Freiheitsstrafe Jahren verurteilt . Revision Angeklagten führt Sachrüge Aufhebung Urteils so Verfahrensrügen ankommt . 1 . Feststellungen Landgerichts versandte Einfuhr fernöstlichen Ländern erheblich vorbestrafte Angeklagte Dezember niederländische Deckadresse Paket Teppich Backgammon-Spiel befanden ; war möglicherweise schlechter Qualität versteckt . Heroin wurde pakistanischen Sicherheitsbehörden Ausfuhr entdeckt ; Inhalt Pakets wurde beschlagnahmt . Asservatennummer wurde vergeben . Pakistanische Polizeibeamte zeigten Paketinhalt 21 . Dezember amten . fotografierten Paketinhalt entnahmen Probe Backgammon-Spiel Beuteln versteckten weißlichen Substanz . Probe wurde kriminaltechnische Institut versandt Weg dorthin aber möglicherweise vertauscht so schließlich untersuchte braune Substanz Heroinhydrochlorid-Gehalt % möglicherweise entnommenen Probe identisch war . Wohnung Mutter Angeklagten wurden später Gramm Streckmittel gefunden . Angeklagte hat Versendung Pakets eingeräumt jedoch bestritten Heroin Paket versteckt versandt haben . Landgericht hat Einlassung Angeklagten widerlegt angesehen Überzeugung Täterschaft Aussagen Zeugen vernommenen Polizeibeamten weitere Beweisanzeichen gestützt . 2 . Beweiswürdigung hält rechtlicher Prüfung stand . Landgericht hat indizielles Gewicht Umstand beigemessen Wert legalen Inhalts Pakets Teppich BackgammonSpiel Frachtkosten auffälligem Missverhältnis " gestanden habe S. . Höhe Frachtkosten ist allerdings nur mitgeteilt Angeklagte habe US-Dollar herunterhandeln können . Paketinhalt ist BKA-Beamten minderwertig " bezeichnet worden S. ; Minderwertigkeit Backgammon-Spiels hat Tatrichter überdies " Augenschein genommenen Lichtbildern " erkannt . Erwägungen werden rechtlichen Anforderungen Darlegung Beweisführung gerecht . Würdigung indizieller Beweisergebnisse ist Regel erforderlich Urteilsgründen tatsächlichen Anknüpfungspunkte Würdigung so mitzuteilen Revisionsgericht Überprüfung möglich ist . Angeklagten belastende Schlussfolgerungen dürfen Vermutungen bloße Möglichkeiten gestützt werden . Feststellung Warenwert Transportkosten sichergestellten Pakets auffälliges Missverhältnis " bestand setzte genannten Werte bekannt waren . hätten einerseits Transportkosten andererseits Wert legalen Paketinhalts Schätzungen Grundlagen mitgeteilt werden müssen . Hinweis Polizeibeamten hätten gezeigten Teppich Brettspiel " minderwertig " bezeichnet reichte Urteil enthält allgemeinen Bewertung Hinweise Sachkunde Kriterien Beurteilung stattgefunden hat . Auch Hinweis Gericht habe Minderwertigkeit Brettspiels selbst Lichtbild erkannt reichte insoweit Mitteilung Anknüpfungstatsachen . 3 . Beruhen Urteils Rechtsfehler lässt ausschließen . Beweiswürdigung weist Besonderheit Feststellung wesentlichen Umstände Tat Schlussfolgerungen beruht Grundlage ihrerseits teilweise unsicher ist . Selbst annimmt Paket sichergestellten Gegenstände weiterer Verbleib offenbar insgesamt fraglich ist Gegenständen identisch waren deutschen Polizeibeamten präsentiert " wurden S. Annahme akzeptiert Polizeibeamten hätten gezeigte später wieder verschwundene Substanz bloßen Augenschein zuverlässig erkannt so konnte doch jedenfalls Feststellung " Minderwertigkeit " Teppichs allein bloßen " Eindruck Zeugen gestützt werden Sachkunde Urteil darlegt . neue Tatrichter wird ankommt Gegenstände mehr Verfügung stehen Zuziehung Sachverständigen Inaugenscheinnahme Lichtbilder erwägen haben . Otten