BESCHLUSS 13 . Februar Strafsache Betruges 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 13 . Februar gemäß § § Abs. Abs. beschlossen : 1 . Zustimmung Generalbundesanwalts wird Verfahren Fall . Urteilsgründe § Vorwurf Hehlerei beschränkt . 2 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 26 . März Schuldspruch abgeändert Angeklagte Betruges Fällen Hehlerei schuldig ist Strafausspruch Fall . Urteilsgründe Gesamtstrafenausspruch jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 3 . weitergehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Betruges Fällen Fall Tateinheit Hehlerei Fall . Urteilsgründe Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . richtet Revision Angeklagten Rüge Verletzung formellen materiellen Rechts . Rechtsmittel hat Sachrüge Beschlusstenor ersichtlichen Erfolg . Übrigen ist unbegründet Sinne § Abs. . 1 . Zustimmung Generalbundesanwalts beschränkt Senat Fall . Urteilsgründe Verfolgung gemäß § Vorwurf Hehlerei . Beschränkung erfolgt bisherigen Feststellungen Verurteilung Betruges tragen . fehlen hinreichende Feststellungen Art Scheck Verrechnungsscheck Firma AG Firma GmbH handelte . Hätte berscheck gehandelt auch bestimmte Person zahlbar gestellten Scheck Fall sein kann Zusatz Überbringer enthält Art . Abs. ScheckG könnte bereits Vermögensverfügung relevanten Täuschungshandlung gefehlt haben Einreicher Inhaberschecks regelmäßig schon Besitz legitimiert wird vgl. Senatsurteil w. . 2 . Schuldspruchänderung ist Strafe neu bemessen . Landgericht hat Strafe Fall . Urteilsgründe Strafrahmen § Abs. StGB entnommen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt worden ist . niedrigeren Strafrahmens § StGB ist auszuschließen Verurteilung Hehlerei niedrigere Strafe erkannt hätte . 3 . Fällen II . Urteilsgründe merkt Senat Ausführungen Generalbundesanwalts : Frage Einlösung Schecks Entwendungsschaden hinausgehenden eigenständigen Schaden verursacht hat kommt hier Angeklagte Täter Tatnehmer Diebstähle war also mitbestrafte Nachtaten handeln kann . Rothfuß Roggenbuck