BESCHLUSS 20 November Strafsache gefährlicher Körperverletzung u.a. ECLI : : BGH:2018:201118B2STR372.18.0 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 20 November gemäß § Abs. analog § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 2 . Mai wird Maßgabe unbegründet verworfen Fall Urteilsgründe verhängten Geldstrafe Tagessatzhöhe Euro festgesetzt wird . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägern Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Gründe : Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung hat Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben § Abs. . Allerdings hat Strafkammer Fall Urteilsgründe verhängten Einzelgeldstrafe Festsetzung Tagessatzhöhe unterlassen . bedarf aber auch dann hier Einzelgeldstrafe Einzelfreiheitsstrafen Gesamtfreiheitsstrafe bilden ist Beschluss 27 . April . entsprechender Anwendung § Abs. setzt Senat Tagessatzhöhe Mindestsatz Euro § Abs. Satz StGB . Franke