BESCHLUSS StR 20 . Februar Strafsache ECLI : : 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführerin 20 . Februar gemäß § § Abs. Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 24 . März aufgehoben Entscheidung Zahlungserleichterungen unterblieben ist . 2 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels Amtsgericht Eschweiler Strafrichter zurückverwiesen . 3 . weitergehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagte Diebstahls Fällen Sachbeschädigung Gesamtfreiheitsstrafe Tagessätzen je Euro verurteilt . Urteil richtet Revision Angeklagten Rüge Verletzung materiellen Rechts . Rechtsmittel hat Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang Erfolg ; Übrigen ist unbegründet Sinne § Abs. . unterbliebenen Entscheidung Zahlungserleichterungen hat Generalbundesanwalt Antragsschrift 18 . August ausgeführt : Rechtsfehlerhaft ist .. Zahlungserleichterungen entschieden worden . Entscheidung § StGB zwingend vorgeschrieben ist muss Urteil befassen Anwendung Vorschrift persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen Angeklagten naheliegt vgl. . . ist hier Fall Hand liegt Angeklagte Betrag Geldstrafe laufendem Einkommen Rücklagen Vermögen sofort begleichen kann Kriterium StGB § . . Ansparen Vollstreckungszeitpunkt kommt hier Höhe Geldstrafe Betracht vgl. Urteil 6 . Januar ; Schonvermögen Grundsicherung Arbeitslose vgl. § Abs. . Sonstige Gründe Gewährung Zahlungserleichterungen entgegenstehen könnten sind erkennbar so grundsätzlich zwingend ist vgl. MüKoStGB/Radtke § . . ; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig StGB . jeweils ; auch Vollstreckungsbehörde Rechtskraft noch Zahlungserleichterungen bewilligen kann ändert . Revisionsgericht kann Entscheidung selbst treffen Urteil ausreichenden Feststellungen enthält vgl. StGB Zahlungserleichterungen ; ferner MüKo-StGB/Radtke aaO . . Gewährung Zahlungserleichterungen niedrigere Geldstrafe festgesetzt worden wäre ist auszuschließen vgl. . ist sachdienlich Sache verbleibenden Umfang § Abs. Amtsgericht Strafrichter zurückzuverweisen . kann Senat verschließen . zugehörigen Feststellungen können bestehen bleiben aufgezeigten Rechtsfehler berührt werden § Abs. . Grube