Nachschlagewerk : ja Veröffentlichung : ja BGHSt : ja StGB § Abs. Satz Anordnung Sicherungsverwahrung § Abs. Satz StGB setzt notwendig Vorverurteilung Einzelstrafe mindestens Jahren . Vorverurteilung Sinne Vorschrift genügt entsprechend hohe Gesamtfreiheitsstrafe jedenfalls dann ausschließlich Katalogtaten zugrundeliegen . Urteil 13 November Landgericht NAMEN 13 November Strafsache Vergewaltigung 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 13 November teilgenommen haben : Vorsitzende Richterin Bundesgerichtshof Dr. Richter Bundesgerichtshof Dr. Richterin Bundesgerichtshof Dr. Otten Richter Bundesgerichtshof Rothfuß Richterin Bundesgerichtshof Roggenbuck Oberstaatsanwalt Bundesgerichtshof Vertreter Bundesanwaltschaft Rechtsanwalt Rechtsanwalt Verhandlung Verteidiger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : Sitzung Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 10 . April aufgehoben Landgericht unterlassen hat Gesamtstrafe Strafe Verurteilung Amtsgerichts 3 . April bilden . Umfang Aufhebung wird Sache erneuter Verhandlung Entscheidung auch Kosten andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . weitergehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Vergewaltigung Freiheitsstrafe Jahren verurteilt Sicherungsverwahrung angeordnet . wendet Revision Angeklagten Wahlverteidiger Revisionshauptverhandlung Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat . Feststellungen hat Angeklagte Besuch Familie 14-jährigen Tatopfers Vorwand Geschädigte Zimmer aufgesucht Zimmertür abgeschlossen Gegenwehr Geschädigten entblößtem Geschlechtsteil manipuliert anschließend Analverkehr ausgeübt . Angeklagte war Urteil Landgerichts 30 . Mai sexuellen Mißbrauchs Kindern Fällen Fall Tateinheit weiteren sexuellen Mißbrauch Kindern versuchten sexuellen Mißbrauchs Kindern Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt worden voll verbüßt hat . Urteil Amtsgerichts 3 . April wurde Verstoßes Weisungen Führungsaufsicht Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe Monaten verurteilt Zeitpunkt Entscheidung Sache Bewährungswiderruf verbüßte . II . Rechtsmittel hat nur insoweit Erfolg Strafkammer Urteilsgründen auch dargelegt Bildung Gesamtstrafe Urteil Amtsgerichts verhängten Freiheitsstrafe versehentlich unterlassen hat Angeklagte hier beschwert ist . übrigen erweist Revision unbegründet . Auch Anordnung Sicherungsverwahrung Landgericht § Abs. Satz StGB gestützt hat hält rechtlicher Nachprüfung stand . 1 . Angeklagte hat Vergewaltigung Katalogtat Sinne § Abs. Satz StGB begangen Verhängung heitsstrafe Jahren geführt hat . Auch weiteren formellen Voraussetzungen § Abs. Satz StGB sind erfüllt . muß Täter Straftaten neuen Tat begangen hat Freiheitsstrafe mindestens Jahren verurteilt worden sein mindestens Jahre Freiheitsstrafe verbüßt Vollzug freiheitsentziehenden Maßregel Besserung Sicherung befunden haben . Recht hat Landgericht Vorverurteilung Verurteilung Angeklagten Landgericht 30 . Mai abgestellt . lagen Fällen Taten Sinne § Abs. Satz StGB zugrunde . Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten ist Einzelfreiheitsstrafe Jahr enthalten übrigen Taten wurden Einzelstrafen unter Jahr verhängt . zugrunde liegenden Taten ist Rückfallverjährung § Abs. Satz StGB eingetreten . gilt Auffassung Revision auch Falls Urteil Landgerichts festgestellten Einzelfälle . dort Tatzeit Mai/Juni angegeben worden ist handelt ersichtlich Schreibversehen . Abgesehen Taten chronologisch dargestellt sind Fall Frühjahr Juni begangenen Tat eingeordnet ist wird Alter geschädigten Kindes Fällen Jahren angegeben . Schließlich läßt Urteil auch entnehmen Angeklagte Mai/Juni Jugendstrafe Jahr Monaten Verurteilung 5 . Dezember verbüßt hat . 2 . Vorverurteilung Katalogtaten Gesamtstrafe Jahren ausreicht entsprechend hohe heitsstrafe verlangen ist ist allerdings streitig . Verurteilung Gesamtstrafe Einzelfreiheitsstrafe Jahren enthalten sein muß wird insbesondere Nachtrag 11 . Aufl . § Rdn . Hinweis Auslegung § Abs. StGB verlangt StGB 26 . Aufl . § Rdn . ; Lackner/Kühl StGB 24 . Aufl . § Rdn . . Bundesgerichtshof hat Frage bisher entschieden . NStZ-RR war entscheidungserheblich ist offengelassen worden . NStZ f. Anordnung Sicherungsverwahrung § Abs. Satz StGB abgestellt wurde Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Vorverurteilung heranzuziehen war Einzelfreiheitsstrafe Jahren enthalten war handelte andere Fallkonstellation . Gesamtstrafe war Einzelstrafen Katalogtat Vergewaltigung Nichtkatalogtat Diebstahl gebildet worden . 3 . Senat entscheidet Rechtsfrage nunmehr jedenfalls dann Vortaten Gesamtfreiheitsstrafe mindestens Jahren geführt haben Straftaten Sinne § Abs. Satz StGB handelt enthaltene Einzelfreiheitstrafe Jahren erforderlich ist . Auslegung sprechen Wortsinn auch systematische Zusammenhang Gesetzes . Anders § Abs. Nr. stellt § Abs. Satz StGB " jeweils " bestimmten Mindesthöhe verhängte Strafe . Gesetzesfassung unterscheidet insoweit auch § Abs. Abs. Satz StGB noch ausgeurteilten Taten " jeweils verwirkte Mindeststrafen verlangen . § Abs. Abs. Satz StGB ebenso § Abs. Satz Vortaten Gesamt-)Freiheitsstrafe mindestens Jahren gefordert wird besteht Einigkeit enthaltene Einzelfreiheitsstrafe Jahren vorausgesetzt wird NStZ . Anhaltspunkte Gesetzgeber Mindesteinzelstrafe § Abs. Nr. Abs. Abs. Satz StGB vorgesehen ist zwar gewollt Ausdruck gebracht hat sind erkennen . allerdings Frage weitgehend unergiebigen Gesetzesmaterialien sprechen eher Wortlaut orientierte Auslegung : Bundesrat eingebrachten Gesetzesantrag Freistaats BR-Drucks . war vorgeschlagen worden § Abs. Nr. StGB verschärfen Verurteilung Freiheitsstrafe mindestens Jahr " vorsätzlicher Straftaten " ausreichen sollte Art . Nr. . Formulierung sollte gerade erreicht werden " künftig auch Verurteilung Gesamtstrafe mindestens Jahr Freiheitsstrafe berücksichtigt werden kann " BR-Drucks . S. Einzelstrafen Jahr ankäme . Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf wurde Neuregelung Sicherungsverwahrung bestimmten Anlaßtaten schon ersten Rückfall gefordert Verurteilung vorsätzlichen Straftat mindestens Jahren gefordert BT-Drucks . . Bundesregierung nahezu zeitgleich Gesetzentwurf Fraktionen BT-Drucks . beruhenden eigenen -9- setzentwurf BT-Drucks . eingebracht hatte wurde Bundesratsentwurf erledigt erklärt . Gesetzentwurf Bundesregierung entsprach Voraussetzung erforderlichen Vorverurteilung § Abs. Satz StGB gültigen Gesetzesfassung . wurde Beratungen Rechtsausschusses nur insoweit problematisiert Anordnung Sicherungsverwahrung schon ersten Rückfall ermöglicht . Senat vorgenommene Auslegung entspricht schließlich auch Vorschrift verfolgten Zweck . Gesetz Bekämpfung Sexualdelikten anderen gefährlichen Straftaten 26 . Januar . eingeführten Regelung wollte Gesetzgeber Unterbringung einschlägig rückfälligen Sexualtätern schon ersten Rückfall erleichtern Taten erheblicher Schwere begangen haben . sollte Anforderungen Höhe Verurteilungen verdeutlicht werden Sicherungsverwahrung Charakter ultima ratio strafrechtlichen Sanktionensystems weiterhin nur Fällen angeordnet werden darf Schutz Allgemeinheit gefährlichen Straftätern unerläßlich erscheint Begründung Gesetzentwurfs Bundesregierung BT-Drucks . S. 8) . Auch Berücksichtigung teilweise gegenläufigen Tendenzen vgl. ist ersichtlich Gesetzgeber Vortaten nur Gesamtstrafe mindestens Jahren auch enthaltene entsprechende Einzelstrafe erforderlich gehalten hat . Zwar können formellen Voraussetzungen § Abs. Satz StGB schon relativ niedrigen Einzelstrafen erfüllt sein . Gefährlichkeit Täters kann Fall jedoch Gesamtgewicht strafbaren Verhaltens Mehrzahl Katalogtaten Ausdruck kommt begründet sein . Auch Vergleich Regelungen § Abs. Abs. Abs. Satz StGB sind Anforderungen § Abs. Satz StGB geringer . So muß anders § Abs. Abs. StGB Anlaßtat Vortat Verbrechen Katalogtag Sinne § Abs. Satz StGB handeln . Vergleich § Abs. werden zwar Vorverurteilungen gefordert Gesamtstrafe muß aber mindestens Jahre betragen liegt deutlich über § Abs. StGB vorausgesetzten Mindesthöhe . § Abs. Abs. Satz StGB werden zwar Verurteilung Gesamtfreiheitsstrafe mindestens Jahren Einzelstrafen bestimmten Mindesthöhen gefordert hinzukommen muß jedoch Verbüßungszeit mindestens Jahren . weiteres Korrektiv weitgehenden Anwendung Vorschrift ist schließlich sehen Gesamtwürdigung Täters Taten Feststellung Hangs Begehung erheblicher Straftaten führen muß . 4 . Anordnung Sicherungsverwahrung notwendige Würdigung hat Landgericht hier rechtsfehlerfrei vorgenommen . festgestellten Vortaten waren sämtlich Katalogtaten S. § Abs. Satz StGB . handelte keineswegs sexuelle Mißbrauchsfälle knapp Erheblichkeitsschwelle . Angeklagte hatte Fällen versucht achtbis zehnjährigen Mädchen Fall Oralverkehr auszuüben Kinder Willen ausgezogen Geschlechtsteilen manipuliert . Zwar hatte Angeklagte Kindern Gegenwehr Hilfe andere Kinder abgelassen . hat Strafkammer aber Gefährlichkeit Angeklagten schnellen Rückfallgeschwindigkeit früheren Taten gesteigerten Intensität neuen jetzt abgeurteilten Straftat auch höhere Gewaltkomponente aufweist begründet . Rothfuß Otten Roggenbuck