BESCHLUSS 24 Juli Strafsache 1 . 2 . unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführer 24 Juli gemäß § Abs. beschlossen : Revisionen Angeklagten Urteil Landgerichts 2 . Januar werden unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigungen Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Rüge Verstoßes § § Satz merkt Senat : rechtsfehlerhaften Verwertung Mitteilung GmbH beruht Urteil . Senat schließt Tatrichter Verwertung Zeugen geglaubt hätte . Detter Rothfuß Otten