StR Verfügung Strafsache : BGHSt : Nachschlagewerk : Veröffentlichung : ja ja ja ja § Abs. Satz Abs. Satz ; Art . Abs. Buchst . Praxis Revisionshauptverhandlungen Anwesenheit Angeklagten gewählten Verteidigers durchgeführt werden genügt Anforderungen Art . Absatz Buchst . . Erscheint Wahlverteidiger Termin Hauptverhandlung § Absatz mitgeteilt wurde Hauptverhandlung Revisionsgericht teilt vorab erscheinen werde ist Regel Pflichtverteidiger Revisionshauptverhandlung bestellen Recht Angeklagten Verteidigung Art . wahren . Verfügung 25 . September StR 1 . 2 . Beihilfe schweren räuberischen Erpressung u.a. Termin 26 November wird aufgehoben . 1 . Neuer Termin Hauptverhandlung Revisionen Staatsanwaltschaft Angeklagten : Mittwoch 7 . Januar Uhr . 2 . Angeklagten wird Herr Rechtsanwalt Pflichtverteidiger Revisionshauptverhandlung bestimmt . Gründe : Hauptverhandlung Senats 20 . August ist Angeklagten Pflichtverteidiger Rechtsanwalt erschienen . Wahlverteidiger Angeklagten Herr Rechtsanwalt hatte Schreiben 19 . August mitgeteilt Hauptverhandlung anreisen werde ; Schreiben lag Senat erst 20 . August . Senat hat Hauptverhandlung Revisionen Staatsanwaltschaft ausgesetzt Angeklagte verteidigt war . Wortlaut § Abs. Satz Abs. ist Anwesenheit gewählten Verteidigers Revisionshauptverhandlung grundsätzlich erforderlich . bisherigen Rechtsprechung Übung ist Pflichtverteidiger Revisionshauptverhandlung nur dann bestellen " schwerwiegender Fall " vorliegt BVerfGE Rechtslage besonders schwierig ist vgl. BGHSt 258 ; Meyer-Goßner/ 57 . Aufl . . f. weiteren Nachweisen . Auffassung 2 . Strafsenats genügt bisherige Praxis zahlreiche Revisionshauptverhandlungen Anwesenheit Angeklagten gewählten Verteidiger durchgeführt werden Anforderungen Art . Abs. Buchstabe . Anbetracht Umstands Revision Bundesgerichtshof einzige Rechtsmittel Urteile großen Strafkammer Landgerichte erstinstanzlichen Senate Oberlandesgerichte ist erscheint vertretbar Angeklagten Hauptverhandlungen Ende beschwerende Entscheidung ergehen kann Vertretung regelmäßiger Abwesenheit Angeklagten selbst jedenfalls faktisch rechtliches Gehör lassen . gilt Hauptverhandlungen Revisionen Staatsanwaltschaft Nebenklägern muss aber gleichermaßen Revisionen Angeklagten gelten . steht Angeklagten freigestellt ist Hauptverhandlung Wahlverteidiger vertreten lassen § Abs. Satz Nichterscheinen Verteidigers auch Kosteninteresse Angeklagten zugrunde liegen kann . Gründe Wahlverteidiger Revisionshauptverhandlung erscheint können vielfältig sein müssen Interessen Angeklagten übereinstimmen . mögliche Interesse Angeklagten Pflichtverteidigerkosten Verfahrenskosten belastet werden kommt gesetzlichen Wertung § . Teilt Wahlverteidiger Hauptverhandlung Revisionsgericht erscheinen werde ist Regel Pflichtverteidiger Revisionshauptverhandlung bestellen Durchführung Verfahrens sichern . hierin möglicherweise liegende berufstypische Sonderopfer hat hinzunehmen . 25 . September Bundesgerichtshof Vorsitzende 2 . Strafsenats Prof. Dr.