BESCHLUSS 6 . April Strafsache Anstiftung besonders schweren Brandstiftung hier : Anfragebeschluss 4 . Strafsenats 15 . Februar StR gemäß § Abs. 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 6 . April beschlossen : Senat tritt Ansicht anfragenden 4 . Strafsenats vgl. Beschluss Senats 17 November . Beschluss 19 Juli geäußerten Rechtsauffassung wird festgehalten . Krehl