BESCHLUSS AR 11 . April Strafsache gemeinschaftlichen Raubes Az . : Js Staatsanwaltschaft Az . : AR Amtsgericht Zweigstelle Burglengenfeld 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts 11 . April beschlossen : Einleitung Vollstreckung Urteil Jugendkammer Landgerichts 5 . März verhängten Jugendstrafe obliegt Amtsgericht . Gründe : örtliche Zuständigkeit Einleitung Vollstreckung Urteil Jugendkammer Landgerichts 5 . März verhängten Jugendstrafe bestimmt gemäß § § Abs. Abs. . V.m . § Abs. Wohnsitz Verurteilten . Aktenlage wohnt ist Jugendrichter Amtsgerichts zuständig . Eintritt Volljährigkeit 5 . Mai geborenen Verurteilten steht § Abs. Satz ergibt . Detter