BESCHLUSS AR 28 . April Maßregelvollzugssache Az . : Landgericht Az . : Ws MVollz Ws MVollz Oberlandesgericht 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 28 . April beschlossen : Antrag Angeklagten Nachholung rechtlichen Gehörs Senatsbeschluss 19 . März wird zurückgewiesen . Gründe : Gegenvorstellung Gegenerklärung bezeichnete Antrag Verurteilten ist Antrag Nachholung rechtlichen Gehörs Beschluss Senats 19 . März auszulegen Beschwerde Angeklagten Beschlüsse Oberlandesgerichts 27 . Juni unzulässig verworfen wurden Beschlüsse Beschwerde angefochten werden können § Abs. Satz . Verletzung rechtlichen Gehörs liegt . Senat hat entscheidungserhebliches Vorbringen Verurteilten übergangen . gilt auch Berücksichtigung Ausführungen Verurteilten Gegenvorstellung bezeichneten Schreiben .