BESCHLUSS AR 2 . März Strafsache Raubes Az . : Js Staatsanwaltschaft Az . : Ls-306 Amtsgericht Az . : Js Amtsgericht ECLI : : 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts 2 . März beschlossen : 1 . Abgabebeschluss Amtsgerichts Jugendschöffengericht 9 . September wird aufgehoben . 2 . Zuständig Verhandlung Entscheidung Sache ist Amtsgericht Jugendschöffengericht . Gründe : zulässige Vorlage Amtsgerichts Berlin-Tiergarten hin ist Abgabebeschluss Amtsgerichts 9 . September aufzuheben . Abgabe Sache Wiederaufnahme gemäß § zunächst vorläufig eingestellten Verfahrens Amtsgericht Amtsgericht Berlin-Tiergarten ist zwar zulässig Angeklagte Anklageerhebung Aufenthaltsort erneut gewechselt hat § Abs. Satz . Abgabe ist jedoch Generalbundesanwalt Antragsschrift genannten Gründen unzweckmäßig . Angeklagte hat Tatvorwurf gemeinschaftlichen Raubes bestritten . Anklageschrift Staatsanwaltschaft 29 . Januar genannten Zeugen sind sämtlich wohnhaft . Krehl