BESCHLUSS AR 27 . September Bewährungssache Verstoßes Ausländergesetz Az . : Ds Js Amtsgericht Kitzingen Az . : Landgericht 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts 27 . September beschlossen : Strafvollstreckungskammer Landgerichts ist Bewährungsaufsicht gemäß § treffenden nachträglichen Entscheidungen Urteil Kitzingen 2 . Februar bewilligten Strafaussetzung Bewährung zuständig . Gründe : Beschluß Strafvollstreckungskammer Landgericht 23 . September wurde Vollstreckung Strafreste Urteil Amtsgerichts 23 . Mai Gesamtstrafenbeschluß Amtsgerichts Hersbruck 13 . August Bewährung ausgesetzt . weiteren Beschluß Strafvollstreckungskammer 19 . Mai wurde Bewährungszeit verlängert . Urteil Amtsgerichts Kitzingen 2 . Februar wurde Angeklagte Freiheitsstrafe Monaten verurteilt Vollstreckung Bewährung ausgesetzt wurde . Landgericht Strafvollstreckungskammer Amtsgericht Kitzingen erkennendes Gericht streiten Zuständigkeit Bewährungsaufsicht nachträglichen Entscheidungen § Urteil Amtsgerichts Kitzingen 2 . Februar bewilligten Strafaussetzung Bewährung . II . Bundesgerichtshof ist gemeinschaftliches oberes Gericht Entscheidung Zuständigkeitsstreites berufen . Zuständig ist Strafvollstreckungskammer Landgerichts Satz . V.m . Abs. Satz . hier nachträgliche Gesamtstrafenbildung gemäß § Betracht kommt richtet Zuständigkeit § Abs. Satz . Maßgebend ist vielmehr § Konzentrationsprinzip Ausdruck verleiht . Vorschrift wird Zuständigkeit Gerichts nachträgliche Entscheidungen Verfahren gründet auch Zuständigkeit Einzelverfahren Entscheidungen treffen sind gegeben wäre . Entscheidungszersplitterung soll nämlich vermieden werden . sind nachträglichen Entscheidungen Gericht Strafvollstreckungsbehörde konzentriert Zuständigkeit Strafvollstreckungskammer stets Zuständigkeit Gerichts ersten Rechtszuges verdrängt vgl. u.a. BGHSt ; . gilt gerade auch Fällen verschiedene Gerichte Angeklagten rechtskräftig Strafe verurteilt haben § Satz Satz . Strafvollstreckungskammer Landgerichts ist gemäß Abs. Satz StPO zuständig geblieben Entscheidungen treffen sind Vollstreckung Restes Freiheitsstrafen Bewährung ausgesetzt wurde . § Satz entscheidet Fällen Absatzes Strafvollstreckungskammer . Verweis Fälle Absatzes Absatz Satz auch Absatz Satz erfaßt wird ist Entscheidung Bedeutung Strafvollstrekkungskammer " nur " zuständig geblieben ist Abs. Satz . Unterscheidung Fälle Strafvollstreckungskammer gemäß Abs. Satz zuständig ist § Abs. Satz StPO zuständig geblieben ist gibt sachlichen Grund . verdrängt allgemeinen Prinzip Zuständigkeit Strafvollstreckungskammer auch hier Zuständigkeit Gerichts ersten Rechtszuges vgl. auch Senatsbeschluß 5 . April . Detter Rothfuß Otten