BESCHLUSS AR 29 . August Bewährungssache betreffend Steuerhinterziehung vertreten : Rechtsanwalt Az . : Js Amtsgericht Az . : Gs Amtsgericht 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts 29 . August beschlossen : Bewährungsaufsicht nachträglichen Entscheidungen Strafaussetzung Bewährung beziehen ist zutreffenden Gründen Antragsschrift Generalbundesanwalts 22 . August Amtsgericht zuständig . Detter Otten