BESCHLUSS AR 21 November Strafsache 1 . 2 . Betruges hier : Gerichtsstandsbestimmung Az . : Js Amtsgericht Js Staatsanwaltschaft Js AG Amtsgericht ECLI : : BGH:2018:211118B2ARS198.18.0 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts 21 November beschlossen : Abgabebeschluss gericht 29 . März wird aufgehoben . Gericht ist weiterhin Untersuchung Entscheidung zuständig . Gründe : Jugendschöffengericht Amtsgerichts ist weiterhin Untersuchung Entscheidung Sache zuständig . Abgabe Verfahrens § Abs. Satz kommt nur Betracht zweckmäßig ist . ist Gründen Zuschrift Generalbundesanwalts hier Fall . Franke Grube