BESCHLUSS 16 . Februar Strafsache ausbeuterischer dirigierender Zuhälterei u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 16 . Februar gemäß Abs. beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 19 Juli Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Revision hat Verfahrensrüge Erfolg . Bestellung bisherigen Wahlverteidigers Rechtsanwalt Pflichtverteidiger Angeklagten verletzte Recht wirksame Verteidigung Art . Abs. Buchst . . Angeklagte hatte dritten Verhandlungstag Wahlverteidiger schriftlich vorbereiteten Antrag Mandat entzogen . Grund hatte u.a. vorgebracht Verteidiger habe nahegelegt Geständnis abzulegen Wahrheit entspreche ; sei Vertrauensverhältnis mehr gegeben . Verteidiger hat Antrag Stellung genommen erklärt seinerseits Mandat gestörten Vertrauensverhältnisses niederlege . hat Landgericht Rechtsanwalt Pflichtverteidiger Angeklagten bestellt Begründung angeführt Vertrauensverhältnis Verteidiger Angeklagten sei auch Berücksichtigung Behauptungen Angeklagten Standpunkt vernünftigen verständigen Angeklagten gestört . Entscheidung beanstandet Revision Recht . Zwar steht Berufung Angeklagten gestörtes Vertrauensverhältnis Bestellung bisherigen Wahlverteidigers Pflichtverteidiger jedenfalls dann Angeklagten vorgetragenen Behauptungen zwar erheblich ersichtlich unzutreffend sind Abs. Entpflichtung . So war hier aber . Verteidiger hatte erhobenen Vorwürfen geäußert ; Landgericht ist Beschluß ersichtlich Behauptungen Angeklagten ausgegangen Wortlaut Intention nur so verstanden werden konnten Verteidiger besseres Wissen Geständnis geraten hatte . War aber so gewesen lag Umstand Sicht verständigen Angeklagten geeignet erscheint Vertrauensverhältnis beeinträchtigen . Verteidiger erteilte Rat wirklich so war steht freilich . Landgericht hätte Sachverhalt weiter aufklären können auch müssen Verteidiger detaillierten Stellungnahme aufforderte ; wäre Verteidiger auch berechtigt gewesen Angeklagte Schweigepflicht entbunden hätte durfte erhobenen Vorwurf Wehr setzen . Fehler liegt Landgericht Behauptung Angeklagten ungeprüft Entscheidung zugrundegelegt hat so aufgestellt geeignet war Störung Vertrauensverhältnisses darzutun . nachträgliche Klärung Frage Senat wäre mehr geeignet Verhältnis geklagtem Verteidiger bereinigen sachgerechte Verteidigung ermöglichen . neue Hauptverhandlung wird hingewiesen Falle Urteilsgründe Schuldspruch dirigierender Zuhälterei bisher festgestellten Tatsachen getragen wird . Falle Verurteilung Urkundenfälschung ist Strafzumessungserwägung Motiv Angeklagten sei hohem Maße mißbilligenswert rechtlich angreifbar . Antrag Staatsanwaltschaft jetzigen Wahlverteidiger Angeklagten Rechtsanwalt Dr. gemäß § § Abs. zurückzuweisen wird neu erkennende Strafkammer entscheiden haben . Wahl Schluckebier