NAMEN 26 . Juni Strafsache Diebstahls ECLI : : 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 26 . Juni teilgenommen haben : Richter Bundesgerichtshof Prof. Dr. Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Prof. Dr. Prof. Dr. Richterin Bundesgerichtshof Dr. Richter Bundesgerichtshof Dr. Staatsanwältin Verhandlung Staatsanwältin Verkündung Vertreterinnen Bundesanwaltschaft Rechtsanwalt Verteidiger Justizobersekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : 1 . Revision Staatsanwaltschaft wird Urteil Landgerichts 20 . Oktober Angeklagten betrifft ausspruch zugehörigen Feststellungen aufgehoben . 2 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Diebstahls Geldstrafe Tagessätzen je Euro verurteilt . Urteil wendet Staatsanwaltschaft Ungunsten Angeklagten eingelegten Strafausspruch beschränkten Revision deutlich höhere Strafe erstrebt . beanstandet Wesentlichen Strafkammer Voraussetzungen besonders schweren Falls Diebstahls § Abs. Satz Nr. StGB verneint sodann auch unbenannten besonders schweren Fall § Abs. Satz StGB abgelehnt hat . Rechtsmittel hat Erfolg . Urteilsfeststellungen beschlossen Angeklagte . Elektronikfachmarkt Aktionsware Tablet Marke entwenden . ca. × Verpackung waren Elektrodrähte angebracht sog. Sicherungsspinne . Durchtrennen Drähte Passieren Kassenbereichs löst Sicherungsvorrichtung Alarmsignal . Angeklagte entfernte gewohnheitsmäßig Drogenutensil verwendeten langen Bereich scharfgeschliffenen Skalpellklinge Sicherungsspinne Verpackung Tablets . Anschließend entnahm Mitangeklagte . Tablet Verpackung steckte T-Shirt Hosenbund . leere Verpackung legte Gang Marktes . Angeklagte wollte nun auch Tablet haben . begaben erneut Aktionsware . Mitangeklagte . nahm weiteres Tablet Modells allerdings Sicherungsspinne Werkzeugeinsatz entfernen ließ . Zusammen verpackten gingen Angeklagten DVD-Abteilung . Absprachegemäß deckte Angeklagte Mitangeklagten . versuchte Verpackung öffnen . Siegel entfernen konnte nahm sein Taschenmesser Angeklagte Kenntnis hatte Hosentasche schnitt Siegel riss Verpackung steckte Tablet ebenfalls T-Shirt Hosenbund . leere Verpackung legte . Anschließend gingen Richtung Ausgang verließen bezahlen Markt . Strafkammer hat Regelbeispiel § Abs. Satz Nr. StGB gegeben erachtet Sicherungsspinne Funktionsweise Kleidungsstücken verwendeten Sicherungsetiketten gleiche also Gewahrsam Berechtigten Bruch Unbefugten sichern solle Wiedererlangung Gewahrsams diene bereits Täter verloren gegangenen war . unbenannten besonders schweren Fall . . Abs. Satz StGB hat Strafkammer umfassenden Gesamtabwägung Gunsten zulasten Angeklagten sprechenden Umstände abgelehnt . II . Beschränkung Revision Strafausspruch ist wirksam . isolierte Überprüfung Strafzumessung ist möglich Schuldspruch berührt wird . . Revision Staatsanwaltschaft hat Erfolg . Strafausspruch hält revisionsgerichtlicher Überprüfung stand getroffenen Feststellungen Revisionsgericht Prüfung ermöglichen Strafkammer Regelbeispiel § Abs. Satz Nr. StGB Rechtsfehler verneint hat . Vorschrift liegt besonders schwerer Fall Diebstahls Regel dann Täter Sache stiehlt verschlossenes Behältnis andere Schutzvorrichtung Wegnahme besonders gesichert ist . Schutzvorrichtung muss tatsächlich funktionsfähig aktiviert sein . ist offenes Schloss geöffneter Tresor Schutzvorrichtung Wegnahme Beschluss 20 . April ; Fischer 65 . Aufl . . ; LK-StGB/Vogel 12 . Aufl . . . Schutzvorrichtungen . . Abs. Satz Nr. StGB sind Beispiel erwähnte Behältnis Beschaffenheit geeignet bestimmt sind Wegnahme Sache erheblich erschweren . ausreichend ist Schutzvorrichtung erst wirksam wird Gewahrsam bereits gebrochen ist . sind Sicherheitsetiketten Waren Kaufhäusern akustischen optischen Alarm erst auslösen Täter Kaufhaus verlässt Schutzvorrichtungen . sind geeignet bestimmt Gewahrsamsbruch handlichen leicht beweglichen Sachen Regel Verbergen Diebesguts Kleidung Täters mitgeführten Behältnis Kaufhauses vollendet ist vgl. Beschluss 16 . September Vollendung Diebstahls Einstecken Notebooks mitgeführten Jute-Beutel ; Urteil 6 November BGHSt 24 f. ; aaO . § . ; Schönke/Schröder/Eser/Bosch 29 . Aufl . . verhindern dienen Wiederbeschaffung bereits Täter verlorenen Gewahrsams 5 . Dezember ; OLG 29 . Oktober NStZ 76 ; OLG Beschluss 16 . Januar . Hat Sicherungsspinne Durchtrennen Skalpell Alarm ausgelöst defekt aktiviert war handelt Schutzvorrichtung . . Abs. Satz Nr. StGB . Fall war Sicherungsspinne ohnehin erst Verlassen nikfachmarkts Alarm ausgelöst hätte lässt Feststellungen entnehmen . Hätte erst Verlassen Markts Alarm ausgelöst ist Funktionsweise Sicherungsetiketten vergleichbar . Hat aber bereits Durchtrennen Drähte Alarm ausgelöst ist prüfen Funktion bereits Bruch Gewahrsams erschwert . So sind Einbruchsmelder Gebäuden Autoalarmanlagen Schutzvorrichtungen dienen Gewahrsamswechsel Alarmierung hilfsbereiter Dritter erschweren aaO § . . Allerdings kann kleineren Gegenständen Kaufhaus Gewahrsamsbruch Ertönen Alarmsignals bereits vollzogen sein noch vollzogen werden ; macht Personal nur stattgefundene Manipulation erfolgten Gewahrsamsbruch aufmerksam . Personal kann gelingt Täter rechtzeitig erkennen zugriffsbereite Personen vorhanden sind Maßnahmen Ergreifung Wiedererlangung Gegenstands einleiten . Senat hebt auch Feststellungen Strafausspruch insgesamt neuen Tatrichter widerspruchsfreie Feststellungen ermöglichen . IV . neue Tatrichter wird erneut Verhängung Geldstrafe Betracht kommen sollte bedenken haben zunächst Berücksichtigung persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse Täters Nettoeinkommen bestimmen ist Täter Tag hat haben könnte § Abs. Satz StGB . Einkommen gehört auch Jobcenter bezahlte Miete Teil allgemeinen Lebenshaltungskosten vgl. MüKo-StGB/Radtke 3 . Aufl . . . anzurechnenden Einkünften sind jedenfalls zusammenhängende Ausgaben Werbungskosten Betriebsausgaben Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen ; außergewöhnliche Belastungen sind Regel ebenfalls berücksichtigen Radtke aaO . . aber Stromkosten allgemeine Lebenshaltungskosten . Ratenzahlungen Rechtsanwaltskosten Verurteilungen Geldstrafen sind Zahlungserleichterungen § StGB prüfen . Richter Bundesgerichtshof Prof. Dr. ist Ruhestand getreten gehindert unterschreiben . Jäger Jäger Radtke