BESCHLUSS 4 . April Strafsache gefährlicher Körperverletzung u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 4 . April gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten Urteil Landgerichts i. OPf . 23 November wird Maßgabe verworfen Ziffer . Urteilstenors jeweils tateinheitliche Verurteilung Beleidigung Fällen entfällt . 2 . Angeklagte trägt Kosten Rechtsmittels . Gründe : Generalbundesanwalt Antragsschrift zutreffend ausgeführt bereits Strafkammer angefochtenen Urteil hingewiesen hat S. wurde Straftatbestand Beleidigung Fällen versehentlich Tenor aufgenommen . Feststellungen tragen Verurteilung entfällt Tenor entsprechend richtig gestellt wird . Übrigen hat Überprüfung Urteils bringens Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben . Wahl