BESCHLUSS 23 Juli Strafsache gefährlicher Körperverletzung u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 23 Juli beschlossen : Gegenvorstellung Nebenklägerin Senatsbeschluss 12 . Mai wird zurückgewiesen . Gründe : Nebenklägerin wendet Senatsbeschluss 12 . Mai Antrag Bewilligung Prozesskostenhilfe Hinzuziehung Rechtsanwalts Revisionsinstanz abgelehnt worden ist . Beschluss gleichen Tag hat Senat Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 21 . Oktober § Abs. verworfen . Nebenklägerin macht geltend sei nachvollziehbar Antrag abgelehnt worden sei Gelegenheit gegeben worden wäre Nachfragen aktuellen persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen beantworten . Diesbezüglich nehme Darlegungen ersten Instanz Bezug habe geändert . sei nunmehr Prozesskostenhilfe bewilligen . Gegenvorstellung gibt Senat Veranlassung Änderung Entscheidung Einklang ständigen Rechtsprechung Bundesgerichtshofs steht . Prozesskostenhilfe ist Rechtszug gesondert gewähren § 397a Abs. Satz § Abs. Satz ; erfordert Instanz erneut Prüfung Darlegung wirtschaftlichen Verhältnisse Antragstellers insoweit grundsätzlich vorgeschriebenen Vordrucks § Abs. bedienen hat . besonderen Fällen kann zwar Bezugnahme früheren Instanz abgegebene Erklärung ausreichen vgl. Beschluss 16 . März auch Bezugnahme hat Nebenklägerin unterlassen . Allein Antrag Gewährung Prozesskostenhilfe löst auch Verpflichtung Senats wirtschaftlichen Verhältnisse ermitteln . Erfordernis Darlegung ergibt Gesetz Hinweises Senats Sachlage Zuwartens abschließenden Entscheidung Senat bedurfte . Prozesskostenhilfe kann Zeitpunkt rückwirkend bewilligt werden erstmals vollständiges genehmigungsfähiges Gesuch Gericht vorliegt vgl. Beschlüsse 6 . Dezember ; 30 . September ; Beschluss 13 . März . Übrigen kam schon allein Gewährung Prozesskostenhilfe Betracht anwaltliche Vertretung Hinblick nur Angeklagten eingelegte § Abs. unbegründete Revision erforderlich ist . § 397a Abs. Satz darf Prozesskostenhilfe Vorliegen wirtschaftlichen Voraussetzungen nur gewährt werden Verletzte Interessen selbst ausreichend wahrnehmen kann zuzumuten ist 397a Abs. Prozesskostenhilfe 5 . Voraussetzungen liegt . Raum Rothfuß Jäger Mosbacher