BESCHLUSS 22 . März Strafsache bewaffneten Handeltreibens Betäubungsmitteln geringer Menge ECLI : : 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 22 . März § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 5 . Oktober Schuldspruch geändert Angeklagte bewaffneten Handeltreibens Betäubungsmitteln geringer Menge schuldig ist Ausspruch Anordnung Verfalls Wertersatzes aufgehoben . 2 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 3 . weitergehende Revision wird unbegründet verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten bewaffneten Handeltreibens Betäubungsmitteln geringer Menge tateinheitlichen Fällen Freiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt Unterbringung Entziehungsanstalt angeordnet bestimmt Monate erkannten Freiheitsstrafe Maßregel vollziehen sind . hat Verfall Höhe Euro . hiergegen gerichtete Revision Angeklagten erzielt Beschlussformel ersichtlichen Erfolg ; Übrigen ist Rechtsmittel unbegründet Sinne § Abs. . 1 . Landgericht hat Urteilsgründen Tun Angeklagten Gesichtspunkt Bewertungseinheit Rechtsfehler Tat Rechtssinne bewertet . Entsprechend Antrag Generalbundesanwalts ist Schuldspruch ändern Verurteilung tateinheitlichen Fällen entfällt . steht Schuldspruchänderung Senat insoweit geständige Angeklagte wirksamer geschehen hätte verteidigen können . 2 . Strafausspruch Anordnung Unterbringung Entziehungsanstalt angeordnete Vorwegvollzug Teils Freiheitsstrafe Maßregel weisen Rechtsfehler . Anordnung Verfalls Wertersatzes hält hingegen rechtlicher Überprüfung stand . Anwendung § StGB ist zwar Sache Tatgerichts . Auslegung Anwendung Nichtanwendung Vorschrift unterliegen aber Überprüfung Rechtsfehler hin Revisionsgericht vgl. Beschlüsse 3 . Februar NStZ-RR 13 . Februar StGB Härte . jeweils . Bezug Ermessensvorschrift § Abs. Satz StGB prüft dementsprechend Revisionsgericht lediglich Tatgericht eingeräumte Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt hat . gehört zutreffenden Maßstäben Merkmale Ermessensvorschrift ausgegangen ist Ermessensfehler festgestellten Sachverhalt angewendet hat . Gemessen Maßstäben enthält angefochtene Urteil Rechtsfehler Handhabung § Abs. Satz StGB . Vorschrift kann Verfallsanordnung Wertersatzes unterbleiben Erlangte Wert Zeitpunkt tatrichterlichen Entscheidung Vermögen Täters mehr vorhanden ist . treffende Ermessensentscheidung eröffnet Tatgericht auch Möglichkeit prüfen auch nur Teilbetrag ursprünglich Erlangten Verfall Wertersatzes unterliegen soll . Prüfung Landgericht fehlt vorliegend . Feststellungen Landgerichts hat Mitte arbeitslose Sozialleistungen lebende Angeklagte Verkaufsvorgängen insgesamt Erlös Euro Betäubungsmittelgeschäften erzielt . erworbenen Betäubungsmittelmengen habe überwiegend gewinnbringend weiterveräußert Teil aber selbst konsumiert . jeweils erzielten Verkaufserlös Erwerb weiterer Betäubungsmittel eingesetzt habe habe jedoch nur Bruchteil Verfallsbetrages wirtschaftlich erlangt . Angeklagte verfüge nennenswertes Vermögen . Rahmen eröffneten Ermessensentscheidung sei Verfallsanordnung abzusehen einerseits berücksichtigen sei Verfallsbetrag Angeklagte nur geringfügig wirtschaftlich erlangt habe erheblicher Größenordnung sei Betäubungsmittelabhängigen Zukunft erheblich finanziell belasten werde andererseits sehen sei Angeklagte Gewinn Form Betäubungsmitteln Eigenkonsum verprasst habe ausreichende Schulausbildung verfüge körperlichen Einschränkungen Zugang Arbeitsmarkt aufweise zukünftige Berufsausbildung Erwerbstätigkeit Lage sein werde Verfallsschuld tilgen so Resozialisierung Vollzug gefährdet erscheine . Auch unbillige Härte Sinne § Abs. Satz StGB läge . Gerade Landgericht angeführten Umstände Nichtabsehen Verfall Wertersatzes gesamten Verkaufserlöses erforderten jedoch Gesichtspunkt Verhältnismäßigkeit nähere Erörterung lediglich Teilbetrag Sinne Satz StGB Erlangten Wertersatzverfall unterliegen soll . Begründung Landgerichts zeigt Rechtsanwendung erkennbar bewusst war so Verfallsanordnung Defizit Ermessensentscheidung aufweist . 3 . Rechtsfehler führt Aufhebung Verfallsanordnung . lediglich Wertungsfehler vorliegt können getroffenen Feststellungen aufrechterhalten bleiben . neue Tatgericht kann jedoch weitergehende Feststellungen treffen bisherigen Widerspruch stehen . Raum Radtke