BESCHLUSS 24 . Februar Strafsache schwerer räuberischer Erpressung 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 24 . Februar gemäß Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 8 . September geändert Angeklagte schwerer räuberischer Erpressung Fällen Fall Tateinheit rechtlich zusammentreffenden Fällen Nötigung Einbeziehung Strafe Strafbefehl Amtsgerichts 8 . März samtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt ist . 2 . weitergehende Revision Angeklagten wird unbegründet verworfen . 3 . Angeklagte hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten schwerer räuberischer Erpressung Fällen Nötigung Fällen Einbeziehung Strafe Strafbefehl Amtsgerichts 8 . März Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Urteil wendet Angeklagte Sachrüge gestützten Revision . hat nur geringem Umfang Erfolg übrigen ist unbegründet . Recht hat Landgericht Angeklagten Fall . 2 . Urteilsgründe auch Nötigung Zeugen S. urteilt . Jedoch hält Annahme Landgerichts schwere räuberische Erpressung stünde Verhältnis Tatmehrheit rechtlich selbständigen Fällen begangenen Nötigungen rechtlicher Prüfung stand . Grundlage getroffenen Feststellungen stehen Taten Verhältnis Tateinheit . schwere räuberische Erpressung war vollendet Angeklagte Besitz Geldes Zeugin erhalten hatte Bank verließ . Tat war jedoch beendet endgültige Sicherung Beute noch erfolgt war vgl. Eser StGB 26 . Aufl . § Rdn . 8) . erreichen nötigte Angeklagte unabhängig voneinander handelnden Verfolger Zeugen S. jeweils Vorhalt schon zuvor Überfall verwendeten Signalpistole . Einsatz Pistole hatte Zweck Zeugen Verfolgung einstellen sollten . derartigen Fall stehen Gesetzesverletzungen Beendigung bereits vollendeten räuberischen Erpressung dienen Tat Verhältnis Tateinheit § StGB vgl. BGHSt . ; . Nötigung tritt hier Gründen Gesetzeskonkurrenz § § StGB Fall vgl. NStZ-RR . Angeklagte verletzte Nötigung bisher unbeteiligten verfolgenden Zeugen Willensbetätigungsfreiheit neues Rechtsgut jedoch Besitz Beute bleiben vgl. Senat 27 . August . Senat kann Schuldspruch selbst ändern § steht geständige Angeklagte anders geschehen hätte verteidigen können . Wegfalls Einzelstrafen Höhe jeweils Monaten Freiheitsstrafe kann verbleibenden Einzelstrafen Jahren Monaten Fall . 1 . Jahren Freiheitsstrafe Fall II . 2 . einbezogenen Geldstrafe gebildete Gesamtfreiheitsstrafe bestehen bleiben hier Änderung Konkurrenzverhältnisse Tatmehrheit Tateinheit Schuldgehalt Taten so ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe Ausdruck gekommen ist berührt vgl. StGB § Abs. Konkurrenzen m.w . ; § Abs. Satz vgl. Senat Beschluß 8 . Dezember . Wahl Boetticher Hebenstreit