BESCHLUSS 16 November Strafsache Mordes u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 16 November gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 23 . Juni wird Maßgabe unbegründet verworfen Sache erlittene Freiheitsentziehung Verhältnis verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wird . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägern Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Wahl Rothfuß Hebenstreit Jäger