BESCHLUSS 11 November Strafsache Beihilfe mittelbaren Falschbeurkundung u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 11 November beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 15 . Mai wird Maßgabe unbegründet verworfen Fall Urteilsgründe 1 . betreffend Angeklagten tateinheitliche Verurteilung Beihilfe mittelbaren Falschbeurkundung 2 . betreffend Mitangeklagte tateinheitliche Verurteilung mittelbarer Falschbeurkundung entfällt . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : 1 . Landgericht hat Angeklagten Beihilfe unerlaubten Aufenthalt Bundesgebiet Fällen Fall Tateinheit Beihilfe unerlaubten Einreise Beihilfe Missbrauch Beihilfe mittelbaren Falschbeurkundung Fall Urteilsgründe unrichtiger Angaben Beschaffung Aufenthaltstitels Tateinheit Beihilfe Missbrauch mittelbaren Falschbeurkundung Gesamtfreiheitsstrafe Jahr verurteilt Vollstreckung Bewährung ausgesetzt hat . Verletzung formellen materiellen Rechts gestützte Revision Angeklagten führt Fall Urteilsgründe Sachrüge Wegfall Verurteilung Beihilfe mittelbaren Falschbeurkundung . Übrigen ist Rechtsmittel Gründen Antragsschrift Generalbundesanwalts 16 . Oktober unbegründet § Abs. . Sonderregelung § Abs. Nr. AufenthG konsumiert allgemeinen Tatbestand mittelbaren Falschbeurkundung . . Abs. StGB . 2 . September so Verurteilung tateinheitlich begangener Beihilfe mittelbaren Falschbeurkundung Fall Urteilsgründe entfällt . Fall Urteilsgründe verhängte Einzelfreiheitsstrafe Monaten auch ausgesprochene Gesamtfreiheitsstrafe haben Bestand . Schuldspruchänderung lässt Schuldgehalt Tat unberührt . Beschränkung Tatvorwurfs sind Fall weiterhin Straftatbestände tateinheitlich verwirklicht . 2 . Schuldspruchberichtigung ist Fall Urteilsgründe § nichtrevidierende erstrecken Tat prozessualen Sinn . . verurteilt wurde vgl. Kuckein KK 6 . Aufl . Rdn . m.w . . Landgericht hat insoweit unrichtiger Angaben Beschaffung Aufenthaltstitels Tateinheit Missbrauch mittelbarer Falschbeurkundung verurteilt . Senat schließt auch Fall Mitangeklagten B. Berichtigung Auswirkungen Strafausspruch hat . steht Erstreckung Revision NStZ . Jäger