BESCHLUSS 13 . August Strafsache sexuellen Mißbrauchs Kindern u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 13 . August beschlossen : gerichtlich bestellten Verteidiger Rechtsanwalt S. wird Revisionsverfahren gesetzlichen Gebühr Pauschvergütung § BRAGO Höhe € Worten : sechshundert bewilligt . Gründe : Verfügung Vorsitzenden Senats 27 . Oktober wurde Rechtsanwalt Verteidiger bestellt . betrieb zunächst Wiedereinsetzung vorigen Stand Versäumung Revisionseinlegungsfrist begründete dann Revision . Verfahren war besonders umfangreich besonders schwierig . Gründen auch Person Angeklagten lagen war insbesondere besonders hoher zeitlicher Aufwand schwierige Besprechungen Mandanten Bearbeitung Schreiben Eingaben Aktendurchsicht erforderlich . Schluckebier Boetticher Hebenstreit