BESCHLUSS StR 12 . August Strafsache schweren räuberischen Diebstahls 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 12 . August beschlossen : Revision Angeklagten wird Antragsschrift Generalbundesanwalts 7 Juli genannten Gründen Maßgabe gemäß § Abs. § Abs. unbegründet verworfen Fall . F. Urteilsgründe Einzelstrafe Monat festgesetzt wird . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Wahl