NAMEN 14 . August Strafsache gefährlicher Körperverletzung 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 14 . August teilgenommen haben : Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Dr. Richter Bundesgerichtshof Dr. Schluckebier Hebenstreit Staatsanwalt Vertreter Bundesanwaltschaft Rechtsanwältin Verteidigerin Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : Revision Staatsanwaltschaft Urteil Landgerichts 5 . Februar wird verworfen . Kosten Rechtsmittels Angeklagten Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen hat Staatskasse tragen . Gründe : Generalbundesanwalt Revision Staatsanwaltschaft vertritt bereits Antragsschrift 27 . Juni ausgeführt hat ist Verneinung bedingten Tötungsvorsatzes frei Rechtsfehlern . Schluckebier Boetticher Hebenstreit