BESCHLUSS 22 . Juni Strafsache versuchten Totschlags ECLI : : 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 22 . Juni gemäß Abs. beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 20 . Januar Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Schwurgerichtskammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten versuchten Totschlags Freiheitsstrafe Jahren verurteilt . Verletzung formellen materiellen Rechts gestützte Revision Angeklagten hat Verfahrensrüge Erfolg . Rüge Verletzung § führt Aufhebung angefochtenen Urteils . Landgericht hat Einlassungsverhalten Angeklagten ausgeführt lediglich Eröffnung Haftbefehls Festnahme geständig eingelassen habe Inhalt Erklärung darzulegen . Ausdrücklich wird festgestellt Hauptverhandlung Sache eingelassen habe S. . macht Revision bestätigt Hauptverhandlungsprotokoll 19 . Januar geltend Verteidiger vierten Hauptverhandlungstag schriftlich vorbereitete Erklärung abgegeben habe Angeklagte Erklärung ausdrücklich Eigen gemacht habe . Sachdarstellung hat Verfahrensrüge Erfolg . Senat ist verwehrt Überlegungen anzustellen Inhalt Anlage Protokoll genommenen Revision mitgeteilten Erklärung Angeklagten Feststellungen Urteils ausgewirkt hätte Strafkammer Erwägungen einbezogen worden wäre Beweiswürdigung allein Tatgericht obliegt . Raum Jäger