BESCHLUSS 31 Juli Strafsache Hehlerei u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 31 Juli beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 15 . Januar Gesamtstrafenausspruch dahingehend abgeändert Angeklagte Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt wird . weitergehende Revision wird unbegründet verworfen . Angeklagte hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Amtsgericht Wolfratshausen verhängten grundsätzlich gesamtstrafenfähigen bereits vollständig bezahlten Geldstrafe Höhe Tagessätzen unterblieb Gesamtstrafenbildung notwendige Härteausgleich . ist nachzuholen . hier nur Abzug Monat Betracht kommt kann Senat entsprechender Anwendung § Abs. selbst tun . übrigen wird Ausführungen Generalbundesanwalts Antragsschrift 18 . Juni verwiesen . weitergehende Revision ist unbegründet . . Abs. . geringen Erfolges ist unbillig Angeklagten Aufhebung angefochtenen Urteils erstrebte gesamten Kosten Rechtsmittels belasten § Abs. . Schluckebier Boetticher Hebenstreit