BESCHLUSS 19 . Februar Strafsache Betrugs hier : Anhörungsrügen ECLI : : 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 19 . Februar beschlossen : Anhörungsrügen Verurteilten Beschluss Senats 26 Juli werden Kosten zurückgewiesen . Gründe : 1 . Senat hat Revision Verurteilten Urteil Landgerichts 8 . Dezember gemäß § Abs. verworfen . wendet Verurteilte zahlreichen Einwendungen teils Bezugnahme § 356a Anhörungsrüge gekennzeichnet sind teils aber auch Entscheidungen anderer Gerichte Bundesgerichtshofs beziehen . 2 . Anhörungsrügen § 356a sind Berücksichtigung sämtlicher Sache Verurteilten eingereichten Schreiben falls unbegründet . Verletzung rechtlichen Gehörs liegt . Verurteilte Verletzung Anspruchs rechtliches Gehör Töchter geltend macht kommt Gehörsverletzung Senat vornherein Betracht . Töchter Verurteilten waren ursprünglich Drittbeteiligte Verfahren beteiligt . Landgericht hat insoweit jeweils festgestellt Drittbeteiligte § Abs. StGB Einzelnen bezeichnete Überweisungen Verurteilten erhalten haben sog. Verschiebungsfälle Wertersatzverfall aber entgegenstehender Ansprüche Verletzter § Abs. Satz StGB § 111i Abs. jeweils angeordnet werden kann . Rechtsmittel Drittbeteiligten waren eingelegt worden . bereits eingetretener Rechtskraft waren Revisionsverfahren mehr beteiligt . Senat hat Entscheidung Übrigen Nachteil Verurteilten Tatsachen Beweisergebnisse verwertet gehört worden ist noch hat berücksichtigendes entscheidungserhebliches Vorbringen Verurteilten übergangen sonstiger Weise Anspruch rechtliches Gehör verletzt . Verletzung rechtlichen Gehörs ergibt auch Senat Revision Verurteilten Begründung § Abs. verworfen hat . Begründung bedurfte hier einstimmig gemäß § Abs. StPO ergangenen Entscheidung . Grundgesetz gebietet letztinstanzlichen Entscheidungen regelmäßig Begründung vgl. nur BVerfG Kammer Beschluss 30 . Juni . Auch Gewährleistungen Europäischen Menschenrechtskonvention verlangen Begründung Entscheidung Revisionsgerichts Entscheidung 13 . Februar EuGRZ 276 ; siehe auch Beschluss 12 November . grundsätzlich ist auszugehen Gerichte entgegengenommene Beteiligtenvorbringen Kenntnis genommen Erwägung gezogen haben vgl. BVerfG aaO . Vortrag Verurteilten Begründung Anhörungsrügen Bundesgerichtshof zugegangenen Schreiben Verurteilten überhaupt Revision betreffenden Beschluss Senats betreffen erschöpft letztlich Wiederholung Vertiefung Revisionsvorbringens . Anhörungsrüge dient Revisionsgericht veranlassen Revisionsvorbringen nochmals überprüfen vgl. 19 November . Kern enthalten neuerlichen Ausführungen Verurteilten Vorwurf Senat habe Sache fehlerhaft entschieden . Vorbringen kann aber Rahmen § 356a gehört werden vgl. aaO . 3 . Kostenentscheidung folgt entsprechenden Anwendung § Abs. vgl. Beschluss 13 . März . . Raum Radtke