5 StR 263/10 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 28. Oktober 2010 in der Strafsache gegen wegen Untreue -2- Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Oktober 2010 beschlossen: Der Haftbefehl des Landgerichts Berlin vom 9. Juni 2004 wird aufgehoben. G r ü n d e 1 Mit heutigem Beschluss hat der Senat auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Dezember 2009 gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben und das Verfahren nach § 206a StPO eingestellt. Der Haftbefehl des Landgerichts Berlin vom 9. Juni 2004 war daher aufzuheben (§ 126 Abs. 3 StPO). Brause Raum Schneider Schaal Bellay