Hier die Auflösung:
Ich sag’s zum letzten Mal: Wenn du jetzt nicht sofort tust, was Mama sagt, gibt es erst mal kein Taschengeld!
Unter Anzeige vorübergehender Aushäusigkeit des Unterfertigten werden Sie unter Setzung einer angesichts des bevorstehenden Eintreffens der künftigen Erblasserin und der damit verbundenen Dringlichkeit der nachstehend näher beschriebenen Maßnahme nicht weiter verlängerbaren Frist bis
heute, Mittwoch, den 01.10.2008, 15 Uhr
letztmals aufgefordert, die im Küchenbereich befindlichen Hausmüllbestände nunmehr vollumfänglich in die hierfür vorgesehenen kommunalen Abfallentsorgungsbehälter zu verbringen.
Dein kleines Puffelhäschen