Nie ohne Anwalt ...
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Mit wem haben Sie den meisten Ärger? – O. K., die Person, die neben Ihnen auf dem Sofa sitzt, einmal ausgenommen …
Richtig! Mit dem Nachbarn. Und mit dem Vermieter. Oder mit beiden gleichzeitig. Jedenfalls knallt es besonders häufig im Umfeld der eigenen vier Wände.
Und was würde Ihr Anwalt zu all den kleinen und großen Sorgen rund ums traute Heim sagen? Schauen wir mal nach in unserer Sammlung der häufigsten Streitpunkte rund ums Wohnen:
Party bei den Nachbarn
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Nachbar macht Aushang:

Liebe Nachbarn,
am Samstag feiere ich meinen Geburtstag! 25 werde ich schon ! Wenn es vielleicht mal ein bisschen lauter werden sollte, dann kommt doch einfach vorbei und feiert mit uns. Wir freuen uns schon auf euch!
Ganz liebe Grüße
euer Thorben
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Nachbar meint:

Ihr blöden Spießer. Ja, am Samstag drehen wir die Musik wieder die ganze Nacht volles Rohr auf. Was, ihr mögt kein Death-Metal-Geknüppel? Dann verpisst euch, aber kommt bloß nicht klingeln. Es macht eh keiner auf, weil alle bekifft in der Ecke liegen. Außerdem dürfen wir sowieso dreimal im Jahr die Sau rauslassen, wenn wir es vorher anmelden. Eure Satanisten-WG im 3. Stock
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Anwalt antwortet:

Gemäß § 9 Abs. 1 Landesimmissionsschutzgesetz und § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz haben Sie völlig unabhängig von Ihrer Vorankündigung und von der Zahl der Partys, die Sie pro Jahr feiern, ab 22 Uhr Zimmerlautstärke einzuhalten. Im Falle einer Zuwiderhandlung müssten Sie mit polizeilichen Maßnahmen zur Störungsbeseitigung, der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens sowie vermieterseitigen Sanktionen rechnen.
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Anwalt meint:

Steckt euch euren Treppenhauswisch sonst wohin! Wenn ihr verhinderten Leistungsträger die Musik nach 22 Uhr schon wieder zu laut aufdreht, sorge ich dafür, dass die Polizei eure Anlage mitnimmt, euch ein Bußgeldverfahren an den Hals hängt und der Vermieter euch rausschmeißt!

Natürlich ist es Unsinn, dass man nur einen dieser kleinen Zettel im Hausflur aufhängen muss und dann laut feiern darf. Es gibt auch keine Regel, wonach man zwei-, drei- oder wievielmal auch immer im Jahr laut sein darf.
Von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ist also Ruhe angesagt. Jedenfalls in Wohngegenden und selbst in Satanisten-WGs. Nächtens lautstark den einsam gelegenen Friedhof zu schänden – wie jeder andere anständige Satanist – ist dagegen kein Problem (jedenfalls nicht aus immissionsschutzrechtlicher Sicht). Denn die Anwohner, die dort untergebracht wurden, sind im Idealfall nicht mehr so lärmempfindlich. Und die wenigen Ausnahmen von dieser Regel, die es immer mal wieder trifft, dürften im Allgemeinen keine Gelegenheit mehr bekommen, sich über die Party zu beschweren, die 1,70 Meter über ihnen abgeht.

Merke:
Wer noch nicht die letzte Ruhe gefunden hat, darf sie jedenfalls zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr schon einmal probehalber beanspruchen.
Zweitschlüssel für den Vermieter
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Vermieter sagt:

Für den Notfall behalte ich natürlich einen Zweitschlüssel zur Wohnung. Sie wissen schon: falls mal ein Wasserrohrbruch ist, wenn Sie gerade im Urlaub sind oder wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben und reinwollen.
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Vermieter meint:

Für den Notfall behalte ich natürlich einen Zweitschlüssel zur Wohnung. Sie wissen schon: damit ich unbemerkt schnüffeln kann, wenn Sie mal im Urlaub sind oder ich Ihre Möbel raustragen kann, wenn Sie die Miete nicht bezahlen.
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Anwalt antwortet:

Meinem Mandanten steht auch Ihnen als dem Vermieter gegenüber das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz zu.
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Anwalt meint:

Du kriegst keinen Zweitschlüssel. Und wenn du einfach einen behältst, tauschen wir auf deine Kosten das Schloss aus.

Glauben Sie es mir: Jeder Vermieter hat noch Zweitschlüssel zu seinen vermieteten Wohnungen. Behalten darf er die aber nur, wenn der Mieter damit einverstanden ist.
Wer als Mieter auf Nummer sicher gehen will, darf also das Türschloss auswechseln und muss dem Vermieter keinen Nachschlüssel geben.
Hereinkommen darf der Vermieter nur in äußersten Notfällen oder wenn er sich vorher ankündigt und einen vernünftigen Grund für den Inspektionsbesuch hat.
Faustregel für Inspektionsbesuche:
ballot box  In Ordnung: Ihr Vermieter kommt nach Voranmeldung alle zwei Jahre mal vorbei – natürlich ohne Nachschlüssel –, um nachzugucken, ob Sie immer schön die Wände gestrichen haben! Auch wenn er die Wohnung verkaufen, neu vermieten oder renovieren will, müssen Sie ihn hereinlassen.
ballot box  Nicht in Ordnung: Ihr Vermieter sieht aus wie Kinski, taucht nachts an Ihrem Bett auf und flüstert Ihnen ins Ohr:»Oh, Sie sind noch wach. Sie müssen doch keine Angst haben. Ich wollte nur sehen, ob Sie schon schlafen. Dann sehen Sie immer so friedlich aus, wissen Sie … Ihr Haar duftet so gut … Sie sollen immer bei mir bleiben …!!!«

Merke:
Wenn der Vermieter einen guten Grund hat, darf er sich die Wohnung mal ansehen. Wenn er keinen hat und trotzdem mal gucken kommt: Schloss auswechseln oder gleich kündigen.
Schlüsseldienste
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Schlüsseldienst sagt:

Oha! Da komme ich aber nicht so einfach rein. Das wird leider, leider, leider ein bisschen teurer!
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Schlüsseldienst meint:

Trottel, das Schloss hättest du auch mit der Scheckkarte aufbekommen.
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Anwalt antwortet:

Mein Mandant schuldet lediglich eine ortsübliche Vergütung. Um den zu viel bezahlten Betrag sind Sie in strafrechtlich relevanter Höhe ungerechtfertigt bereichert und somit zur Rückzahlung verpflichtet.
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Anwalt meint:

Deine Rechnung ist strafbarer Wucher. Wenn du jetzt nicht ganz schnell die Hälfte zurückzahlst, kriegst du Post vom Staatsanwalt!

Schlüsseldienst Auf & Weg

An- und Abfahrt (war weit)

80 Euro

Spezialwerkzeug vergessen, zurückgefahren

100 Euro

Bohrmaschine

500 Euro

Presslufthammer

1.000 Euro

Flammenwerfer

2.500 Euro

Sprengstoffladungen

5.000 Euro

Räumpanzer

25.000 Euro

NATO-Luftangriffe (Nachttarif)

95.000.000 Euro

Ohne UN-Mandat (Zuschlag)

150.000.000 Euro

Summe

Gib mir alles, was du hast!

Ungefähr so sah Ihre letzte Schlüsseldienstrechnung aus? Dabei war die Tür nur ins Schloss gefallen und es steckte von innen kein Schlüssel? Von außen auch nicht? Dann waren viele der Rechnungsposten entbehrlich und Sie hätten die Rechnung kräftig zusammenstreichen dürfen.
Sie ersparen sich übrigens solchen Ärger, wenn Sie demnächst klar definieren, was der Schlüsseldienst tun soll und dafür vorab einen Festpreis vereinbaren:
»Bitte nur die Tür öffnen. Das Haus soll weitestgehend intakt bleiben und die Nachbarschaft nicht evakuiert werden. Was kostet das?«
Viel mehr als 50 Euro pro Stunde sollte der Einsatz nicht kosten. Nachts und an Wochenenden darf es auch mal gut das Doppelte sein. Aber dann ist auch Schluss. Wer mehr verlangt, hat Pech und muss das zu viel erhaltene Honorar sogar zurückzahlen.

Merke:
Ihre Haustür ist nicht der Westwall.
Haustiere
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Vermieter sagt:

Das Halten von Haustieren ist aus Sicherheits-, Lärmschutz- und Hygienegründen prinzipiell nicht zulässig. Das steht auch ausdrücklich im Mietvertrag. Sie müssen sich daher von Ihren süßen Meerschweinchen trennen.
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Vermieter meint:

Ich kann Tiere nicht leiden und deine blöden Meerschweinchen schon gar nicht. In Südamerika isst man diese Viecher. Wenn du nicht willst, dass ich das auch eines Tages mache, dann zieh aus oder schaff sie ins Tierheim.
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Anwalt antwortet:

Der formularmäßige Ausschluss jeglicher Tierhaltung, also auch der Haltung von Kleintieren, stellt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine unzulässige Vertragsklausel dar.
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Anwalt meint:

Hunde, Katzen und andere große Tiere im Haus hättest du verbieten können. Hast du aber nicht. Du hast pauschal alle Tiere verboten. Und das geht nicht. Die Meerschweinchen bleiben!

Manche Vermieter stellen sich wirklich dümmer an als nötig. Hunde, Katzen und andere Großtiere dürften sie durchaus verbieten, aber nicht pauschal alle Haustiere. Denn es gibt keinen vernünftigen Grund, auch so harm-, laut- und geruchlose Kleintiere wie Meerschweinchen, Kanarienvögel, Zierfische & Co. zu verbieten. Wer trotzdem in den Mietvertrag schreibt
Haustierhaltung generell verboten
geht entschieden zu weit und kann sich überhaupt nicht mehr auf das Haustierverbot berufen. Er schneidet sich also ins eigene Fleisch, denn nun muss er auch Hunde und Katzen dulden.
Umstrittene Haustiere wie Nashörner oder Grizzlybären könnte er in der Reihenhaussiedlung jedoch weiterhin verbieten, da sie als gefährlich gelten.
„Gefährlich“ ist ein gutes Stichwort. Denn natürlich gibt es auch bei den prinzipiell zulässigen Tieren Ausnahmen.
Ein aggressives Minischweinchen wurde einer Münchener Mieterin zum Beispiel verboten, weil es Nachbarn attackiert hatte (AG München, Az. 413 C 1268/04). Hätte es sich ein bisschen zurückgehalten, hätte es bleiben dürfen, so wie die beiden Berliner Schweinchen „Quieki“ und „Schnitzel“, die weder zubissen noch stanken (AG Köpenick, Az. 17 C 88/00).
Unzulässig wären demnach allenfalls brutale Killermeerschweinchen, die im Treppenhaus Nachbarskinder reißen.

Merke:
Sie mögen Ihre Meerschweinchen, sei es auch nur als Meerschweinchen südamerikanische Art? – Sie dürfen sie behalten!