BESCHLUSS 27 . August Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 27 . August Vorsitzende Richterin Dr. Richter Sprick WeberMonecke Prof. Dr. beschlossen : Beschwerde Klägerin Nichtzulassung Revision Urteil 3 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 20 . März wird zurückgewiesen § Abs. Abs. . Klägerin trägt Kosten Beschwerdeverfahrens Abs. . : 36.829 Gründe : Nichtzulassungsbeschwerde wirft entscheidungserhebliche Fragen grundsätzlicher Bedeutung . Rechtssache ist auch geeignet Fortbildung Rechts dienen . Insbesondere stellt Nichtzulassungsbeschwerde rechtsgrundsätzlich angesehene Frage Bedingung Wirksamkeit Vertrages abhängen soll zugleich Geschäftsgrundlage sein kann vorliegenden Rechtsstreit . Parteien haben Vertrag geschlossen Bedingung vereinbaren . Zwar mag Beklagte ursprünglich nur bereit gewesen sein Vertrag schließen zuvor Mietvertrag Klägerin Betreiber Supermarktes gekommen war . Voraussetzung war indes schon Vertragsschluß erfüllt so Vereinbarung Bedingung Vertrag mehr bedurfte . Auch hat Berufungsgericht Umstand Voraussetzung Vertragsschluß gewesen sein mag nämlich Abschluß Klägerin Betreiber Supermarktes zugleich Geschäftsgrundlage angesehen . Geschäftsgrundlage sieht Berufungsgericht vielmehr fortdauernden tatsächlichen Betrieb Supermarktes . ist . Berufungsgericht annimmt Parteien seien gemeinsamen Erwartung ausgegangen Betreiber Supermarktes Mietobjekt auch tatsächlich Dauer vereinbarten Gebrauch nutzen werde wirft Annahme grundsätzlichen Einzelfall hinausgehenden Fragen . Auch Sicherung einheitlichen Rechtsprechung ist revisionsgerichtliche Entscheidung erforderlich . Nichtzulassungsbeschwerde vermag darzulegen anzufechtende Entscheidung höchstrichterlichen Entscheidungen Verteilung Verwendungsrisikos abweicht . verkennt kann vertraglich geändert Geschäftsrisiko ganz teilweise Vermieter auferlegt werden vgl. Senatsurteil 16 . Februar f. . Berufungsgericht Vertrag Parteien ergänzend auslegt Klägerin habe Risiko Fortsetzung Betriebes Supermarktes übernommen setzt Entscheidungen Widerspruch . Weber-Monecke Sprick Wagenitz