BESCHLUSS 28 . September Familiensache . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 28 . September Vorsitzende Richterin Dr. Richter Weber-Monecke Dr. Dose beschlossen : Senatsbeschluss 25 . Mai wird gemäß § Abs. offensichtlichen Versehens Wiedergabe Rechtsausführungen Oberlandesgerichts berichtigt dritte Satz ersten Absatzes Abschnitts Gründe folgt lauten muss : " Methode wären Ehefrau Wege erweiterten Splittings übertragenen gesetzlichen Rentenanrechte DM bezogen Ehezeitende 31 . März nicht-volldynamischen Rentenwert DM : aktueller : [ Umrechnungsfaktor : [ Barwertfaktor Ehezeit noch laufende Versorgung : DM zurückzurechnen . " entspricht Berechnung angefochtenen Entscheidung OLG FamRZ : " DM : DM : : : DM . " Sprick Weber-Monecke Dose