BESCHLUSS XI 11 . Dezember Rechtsstreit XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 11 . Dezember Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Dr. Richterin Richter Dr. beschlossen : Beschwerde Klägers Nichtzulassung Revision Urteil 5 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 28 . September wird zurückgewiesen Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts erfordern § Abs. Satz . näheren Begründung wird gemäß § Abs. Satz Halbs . abgesehen . Kläger trägt Kosten Beschwerdeverfahrens § Abs. . Streitwert Beschwerdeverfahren wird € festgesetzt § Abs. § Abs. i.V. § Abs. Satz . Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung 28.09.2006 I-5