BESCHLUSS 6 . Dezember Rechtsstreit ECLI : : XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 6 . Dezember Vizepräsidenten Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Richterinnen Dr. Dr. beschlossen : Wert beabsichtigten Revision geltend machenden Beschwer § Nr. wird bis zu € festgesetzt . Klägerin Antrag 1 . Erstattung investierten Kapitals Höhe € % begehrte Ersatz entgangenen Gewinns Alternativanlage Höhe € sind % p.a. investierten Kapital Juli Mai erhöht Nebenforderung Sinne § Abs. § Abs. Beschwer Streitwert vgl. Senatsbeschlüsse 8 . Mai XI . 15 . Januar XI juris 2 . Juni XI juris ; Beschluss 29 . Januar . . Wert Feststellungsantrags 2 . bezüglich Pflicht Beklagten Freistellung Klägerin künftigen steuerlichen wirtschaftlichen Nachteilen unmittelbar mittelbar streitgegenständlichen Beteiligung resultieren ist allenfalls € vgl. Senatsbeschluss 15 . Januar aaO Schätzung Vorinstanzen € veranschlagen . Ellenberger Menges Derstadt Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung