NAMEN Verkündet : 27 November Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § F § Ist Haftung Gesellschafter Gesellschaft bürgerlichen Rechts Darlehensverbindlichkeit Gesellschaft Darlehensvertrag Beteiligungsquote entsprechenden Teil Gesellschaftsschuld beschränkt worden ist Auslegung ermitteln Haftung erhöht Gesellschaftsanteile gezeichnet werden . Urteil 27 November XI OLG Zweibrücken XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat mündliche Verhandlung 27 November Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. Dr. Richterin Dr. Recht erkannt : Revision Klägerin Urteil 7 . Zivilsenats Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken 28 . Februar wird Kosten zurückgewiesen . Tatbestand : Klägerin Sparkasse nimmt Beklagten Gesellschafter Rechtsform Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebenen Immobilienfonds quotal Rückzahlung Gesellschaft aufgenommenen Darlehens Anspruch . Beklagte ist Gesellschafter geschlossenen Immobilienfonds Folgenden : . § Abs. schaftsvertrages 1 . Oktober beträgt Kapital DM ; wird Summe Beteiligungen zugeführt . Ferner ist Aufnahme Darlehen Höhe DM zuzüglich vorgesehen einzelnen Gesellschafter teilschuldnerisch Verhältnis Zeichnungssumme gesamten Gesellschaftskapital haften . Abs. ist Erwerb Gesellschaftsbeteiligung DM anteilige Darlehensrückzahlungsverpflichtung Abs. DM verbunden . einzelne Gesellschafter darf § Abs. Gesellschaftsvertrages Darlehensverträgen ausschließlich teilschuldnerisch Verhältnis Anteils gesamten Fondsvermögen verpflichtet werden . Insgesamt wurden verschiedenen Gesellschaftern Anteile gezeichnet . Vertrag 30 . Dezember gewährte Klägerin Darlehen Abzug Disagios % Höhe DM Gesellschaft ausgezahlt wurde . Darlehen wurde Zusatzvereinbarung 12 . September Darlehen über € 131.709,73 € aufgeteilt . 13 . April gewährte Klägerin weiteres Darlehen über € Höhe € Ablösung Altdarlehen Höhe € Renovierungsarbeiten Fondsimmobilie verwendet wurde . Darlehensvertrag ist Bezeichnung Fondsgesellschaft Darlehensnehmer Zusatz enthalten : " haften Gesellschafter persönlich teilschuldnerisch Verhältnis Gesellschaftsanteils Gesellschaftskapital . " Folgezeit reichten Einnahmen Fondsimmobilie Bedienung Darlehens . Schreiben 21 . August kündigte Klägerin Darlehen 13 . April stellte offenen Saldo 906.231,42 € Zinsen Rückzahlung 31 . Oktober fällig . Schreiben 16 . Februar nahm Klägerin Beklagten persönlichen Haftung Zugrundelegung Quote Anspruch . Landgericht hat Klage Zahlung € Zinsen Höhe € Zinsen stattgegeben . Berufung klagten hat Berufungsgericht Verurteilung Höhe € Zinsen aufrechterhalten Klage Übrigen abgewiesen . Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt Klägerin Wiederherstellung landgerichtlichen Urteils . Entscheidungsgründe : Revision ist unbegründet . Beklagte war zwar Verhandlungstermin Senat vertreten . Gleichwohl ist Revision Klägerin Versäumnisurteil Endurteil unechtes Versäumnisurteil entscheiden Grundlage Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts unbegründet erweist vgl. Urteil 10 . Februar . Berufungsgericht hat Begründung Entscheidung Wesentlichen ausgeführt : Beklagte hafte Mitglied analog § quotal Darlehensschuld . Haftungsquote betrage aber Landgericht angenommen nur . Änderung Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Teilrechtsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts könne unbeschränkte persönliche Haftung Gesellschafter nur individualvertragliche Vereinbarung Gläubiger eingeschränkt ausgeschlossen werden . geschlossenen fonds sei Gesellschaftern ausnahmsweise Berufung Gesellschaftsvertrag vereinbarte Haftungsbeschränkung Haftungsausschluss möglich Vertragspartner Gesellschaft erkennbar war . vorliegenden Fall sei Darlehensvertrag 13 . April entnehmen Klägerin Gesellschaftsvertrag bekannt gewesen sei . müsse geregelte Haftungsbeschränkung gelten lassen . § Gesellschaftsvertrages genannten Beträgen ergebe Gesellschaftsanteile gezeichnet werden sollten DM DM . spreche auch Höhe Darlehensrückzahlungsverpflichtung DM DM . Auch Prospekt würden Anteile je DM zugrunde gelegt . habe Klägerin ausgehen müssen Gesellschafter nur Quote Gesellschaftsanteil hafteten . Ausführungen enthielten Hinweis nur gelten solle Anteile gezeichnet würden . werde Prospekt ausdrücklich ausgeführt Platzierungsgarantie vorgesehen sei Garant Fall Anteile gezeichnet würden fehlende Kapital aufbringe Gesellschafter vollen Gesellschafterrechten werde . Gerade Angabe konkreten anteiligen Darlehensrückzahlungsbetrages habe Klägerin klarmachen müssen Haftung einzelnen Gesellschafters Quote gesamten ursprünglichen Darlehens genannten anteiligen Darlehensbetrag beschränkt sei abhänge Anteile tatsächlich gezeichnet würden . Quote ergebe unstreitigen Kündigungssaldos 906.231,42 € Betrag € . II . Ausführungen halten rechtlicher Überprüfung stand . 1 . Anspruch Rückzahlung Darlehens 13 . April Berufungsgericht Klägerin Beklagten analog § § . rechtskräftig zugesprochen hat kann Berufungsgericht gegebenen Begründung Haftungsquote beschränkt werden . Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechungsgrundsätze Urteil 21 . Januar ZR 2/00 . Anlegergesellschafter bereits existierender geschlossener Immobilienfonds Gesellschaften bürgerlichen Rechts ausgestaltet sind auch Urteilen Bundesgerichtshofs 27 . September . 29 . Januar persönlichen Haftung Gesellschafter abgeschlossene Verträge weiterhin Gesellschaftsvertrag vorgesehene Haftungsbeschränkung berufen können Vertragspartner mindestens erkennbar war sind vorliegenden Fall anwendbar . Klägerin nimmt Beklagten zitierten Urteilen geschlossenen Vertrag Darlehensvertrag 13 . April Anspruch . ergibt Kündigungsschreiben 21 . August Geschäftsführerin Schreiben 16 . Februar Beklagten Zahlung aufgefordert hat . 2 . Darlehensvertrag 13 . April ist auch Prolongation Vertrages 30 . Dezember Zusatzvereinbarung 12 . September Abschluss neuen Darlehensvertrages anzusehen . Novation lediglich Prolongation Darlehensvertrages vorliegt ist Auslegungsfrage grundsätzlich Tatrichter obliegt Senat Urteil 26 . Oktober XI . . vorliegenden Fall kann Revisionsgericht Auslegung selbst vornehmen Berufungsgericht Auslegung abgesehen hat weitere Feststellungen erforderlich sind vgl. Urteil 6 . Dezember . . Darlehensvertrag 13 . April Darlehensvertrag 30 . Dezember Zusatzvereinbarung 12 . September Prolongation Novation darstellt ergibt unterschiedlichen Nennbeträgen unterschiedlichen Zinssätzen geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zumindest teilweise unterschiedlichen Verwendungszwecken Umschuldung Renovierung . . Berufungsurteil stellt jedoch anderen Gründen richtig § . Klägerin haben Darlehensvertrag 13 . April Zusatz " haften Gesellschafter persönlich teilschuldnerisch Verhältnis Gesellschaftsanteils Gesellschaftskapital " Beschränkung Haftung Gesellschafter auch Beklagten Quote vereinbart so Berufungsgericht Klage Recht nur Höhe € Zinsen stattgegeben hat . 1 . Haftung Gesellschafter Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestalteten geschlossenen Immobilienfonds Darlehensverbindlichkeiten kann Vertrag hensgeber beschränkt werden Urteile 21 . Januar ZR 2/00 1 f. 8 . Februar ZR . . Haftungsbeschränkung haben Vertragsparteien Darlehensvertrag 13 . April genannten Zusatz vereinbart . Umfang Haftungsbeschränkung ist Auslegung Darlehensvertrages ermitteln Urteil 8 . Februar aaO . . auch insoweit Berufungsgericht Auslegung abgesehen hat weitere diesbezügliche Feststellungen treffen sind kann Senat auch Auslegung selbst vornehmen vgl. Urteil 6 . Dezember . . Auslegung ergibt geht Ergebnis auch Revision Haftungsbeschränkung ausdrücklich Bezug genommenen Gesellschaftsvertrag richtet . kann Senat selbständig auslegen . . vgl. nur Urteil 19 Juli ZR . . beträgt Haftungsquote . wird zwar Gesellschaftsvertrag ausdrücklich genannt . ergibt aber eindeutig § genannten Beträgen . Höhe DM einzelnen Einlagen DM auch Darlehen Höhe DM Einlage entfallende anteilige Darlehensrückzahlungsverpflichtung DM stehen zueinander jeweils Verhältnis . Gesellschaftsvertrag enthält Anhaltspunkt einzelne Gesellschafter höheren Quote haftet Anleger Gesellschaft beitreten . Revision beruft Zusammenhang Erfolg Rechtsprechung Urteile 7 . April ZR 8 . Februar ZR . solle persönliche Haftung Gesellschafter Kreditgeber Gesellschaftsvermögen -9- zusätzlich sichern Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gläubiger gebundenes Haftkapital besitze . Leitbild sei vereinbaren Gläubiger selbst dann Ausfall Gesellschafter erfolgreich Höhe jeweils entfallenden Anspruch nehme . Argumentation greift . Gesellschaftsverträge ausgestalteter Immobilienfonds sehen typischerweise dargelegt auch vorliegenden Fall Beschränkung persönlichen Haftung Gesellschafter . Geschlossene Immobilienfonds sind Kapitalanlagegesellschaften Geschäftszweck Errichtung Erwerb Verwaltung Immobilienobjekte Voraus feststehenden Investitionsvolumen ausgerichtet ist . Gesellschaft bürgerlichen Rechts einzelnen Anleger kaum einzuschätzende möglicherweise wirtschaftlich völlig überfordernde Haftungsrisiko begrenzen enthalten Gesellschaftsverträge geschlossener Immobilienfonds Rechtsform Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind üblicherweise Haftungsbeschränkungen Haftung rechtsgeschäftlich begründete Verbindlichkeiten Gesellschaft Fondsvermögen begrenzt ist Gesellschafter nur Anteil Gesellschaftsvermögen haften Gesellschafter nur quotal Geschäftsbeteiligung entsprechenden Anteil haften Urteil 21 . Januar ZR 2/00 1 . Begnügt Gläubiger Streitfall Klägerin abweichend gesetzlich vorgesehenen gesamtschuldnerischen Haftung Gesellschafter quotaler Haftung " Gesellschaftsvertrag " Anpassung Haftung abweichende Beteiligungsverhältnisse vorzusehen muss festhalten lassen . Darlehensvertrag 13 . April nur Gesellschaftsvertrag auch Verhältnis Gesellschaftsanteils Gesellschaftskapital verwiesen wird rechtfertigt andere Beurteilung . Verweisung ist entnehmen Gesellschaftsvertrag vereinbarte Haftungsquote gelten soll . Haftungsquote dargelegt Gesellschaftsvertrag genau bezifferten Beträge Gesellschaftskapitals einzelnen Einlagen Gesamtdarlehens einzelnen Anteile entfallenden Darlehensrückzahlungsverpflichtung ergibt stellt Obergrenze Haftung vgl. Urteil 8 . Februar ZR . . Klägerin Abschluss Darlehensvertrages Kenntnis tatsächlichen Beteiligungsverhältnissen hatten ist Auslegung Darlehensvertrages unerheblich . Kenntnis Vertragspartner Abschluss Darlehensvertrags ist Berufungsgericht festgestellt Parteien Tatsacheninstanzen vorgetragen worden . Auch Revision macht geltend führt lediglich entsprechenden Kenntnis Klägerin gefolgert werden könnte annähernd Hälfte Rückzahlungsanspruches begeben wollte . kommt indes dargelegt bereits unabhängig etwaigen Kenntnis Klägerin Haftungsquote auszugehen ist . unterstellte Kenntnis Vertragspartner tatsächlichen Beteiligungsverhältnissen Zeitpunkt Vertragsschlusses würde auch anderen Auslegung Darlehensvertrags führen . Klägerin war erkennbar Haftung einzelnen Gesellschafter Gesellschaftsvertrag quotal begrenzt war . war auch erkennbar sellschafter Kapitalanleger berechtigtes Interesse Haftungsbegrenzung hatten Höhe genau feststand künftigen Entwicklung insbesondere Anzahl gezeichneten Beteiligungen abhing . Hintergrund konnte Darlehensvertrag aufgenommene Haftungsbegrenzung nur so verstehen Haftungsquote Gesellschaftsvertrag vereinbart werden sollte . Darlehensvertrag enthält ausreichenden Anhaltspunkt Haftungsquote abweichend Gesellschaftsvertrag Anzahl gezeichneten Beteiligungen abhängen nur teilweisen Platzierung höher Gesellschaftsvertrag sein sollte . Fondsprospekt vorgesehene Platzierungsgarantie können Beurteilung Haftungsquote berücksichtigt werden . Umfang Haftungsbeschränkung richtet Darlehensvertrag . Rechtsverhältnis Darlehensvertragsparteien kommt Fondsprospekt grundsätzlich Urteil 8 . Februar . . Fondsprospekt wird anders Gesellschaftsvertrag Darlehensvertrag auch Bezug genommen . 2 . somit maßgebliche Haftungsquote ist offene Restdarlehensschuld 906.231,42 € anzuwenden so Berufungsgericht zugesprochene Betrag € ergibt . Revision beruft Begründung weitergehenden Forderung Erfolg Nennbetrag Darlehens 30 . Dezember Höhe DM Teilbetrages € Darlehen 13 . April 2006 . Klägerin macht dargelegt Ansprüche Darlehensvertrag 30 . Dezember nur Ansprüche Darlehensvertrag 13 . April geltend . Ellenberger Menges Vorinstanzen : Entscheidung 10.12.2009 OLG Zweibrücken Entscheidung