BESCHLUSS XI 27 . September Rechtsstreit XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 27 . September Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. Dr. Ellenberger Prof. Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Antragstellers Beschluß 3 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 20 Juli i.V. Beschluß 11 . August wird Kosten unzulässig verworfen Rechtsbeschwerde Beschlüssen zugelassen wurde § Abs. Nr. § Abs. Satz . . ist unzulässig Rechtsbeschwerde Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt gelegt worden ist § Abs. . Auch außerordentliche Beschwerde " greifbarer Gesetzwid­ rigkeit " Verletzung Verfahrensgrundrechten ist statthaft vgl. . 7 . März . Ellenberger