BESCHLUSS XI 20 . April Rechtsstreit XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 20 . April Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. Dr. Dr. beschlossen : Gegenvorstellung Senatsbeschluss 3 . März auszulegende sofortige Beschwerde Kläger wird zurückgewiesen . Gründe : Antrag Kläger Bewilligung Prozesskostenhilfe war abzulehnen beabsichtigte Rechtsbeschwerde Darlegung Zulässigkeitsvoraussetzungen § Abs. Aussicht Erfolg hat § Satz Abs. Satz . Entscheidung Berufungsgerichts steht Übereinstimmung ständigen Rechtsprechung nur Fall begründeten Gegenvorstellung Wiedereinsetzungsfrist erst Zustellung Entscheidung Gegenvorstellung beginnt 1 ; Beschlüsse 3 . Dezember ZR 26 . September 20 . Juni VersR . steht auch Beschluss IX . Zivilsenats 26 . April IX ZB f. auch Entscheidung lag Sache begründete Gegenvorstellung zugrunde . Ellenberger Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung