NAMEN Patentnichtigkeitssache Verkündet : 26 Juli Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 26 Juli Vorsitzenden Richter Richter Prof. Dr. Dr. Keukenschrijver Richterin Recht erkannt : Berufung Urteil 2 . Senats Bundespatentgerichts 6 . April wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Tatbestand : Beklagte ist eingetragene Inhaberin Wirkung Bundesrepublik erteilten europäischen Patents Streitpatents Inanspruchnahme Unionspriorität Voranmeldungen 15 . 27 . März 14 . März angemeldet worden ist . englischer Sprache veröffentlichte Streitpatent betrifft Filtereinheit Entfernen Leukozyten umfaßt Patentansprüche ; Patentanspruch lautet deutschen Übersetzung Patentschrift : " 1 . Filtereinheit Entfernen Leukozyten Leukozyten enthaltenden Suspension enthaltend Behälter mindestens Einleitungs-Einrichtung mindestens Ableitungs-Einrichtung 8) versehen ist Behälter Hauptfilter aufweist Behälter Form Vliesstoffes gepackt ist Fasern durchschnittlichen Durchmesser weniger umfaßt Schüttdichte g/cm³ hat durchschnittliche Abstand benachbarten Fasern nachstehende Gleichung definiert ist beträgt :  − 1  durchschnittliche Abstand benachbarten Fasern ist durchschnittliche Faserdurchmesser ist Dichte Fasern g/cm³ bedeutet Schüttdichte Filters ist Kreiskonstante darstellt . " englischen Fassung Patentanspruchs unmittelbar mittelbar Patentanspruch rückbezogenen che Fassung Verfahrenssprache deutschen Übersetzung wird Patentschrift verwiesen . Klägerin hat geltend gemacht Gegenstand Patentanspruchs Streitpatents sei Stand Technik patentfähig zwar neu jedenfalls beruhe aber erfinderischer Tätigkeit . Beklagte hat Streitpatent Aufnahme zusätzlicher Merkmale Patentanspruch verteidigt . Bundespatentgericht hat Streitpatent nichtig erklärt . beklagte Patentinhaberin verfolgt Berufung Antrag Klageabweisung Umfang Streitpatent Berufungsinstanz verteidigt . soll Patentanspruch oben Kursiv gesetzte Satzteil folgende Fassung erhalten : " Fasern durchschnittlichen Durchmesser besteht Schüttdichte g/cm³ g/cm³ hat " Ende Patentanspruchs sollen Worte : " Fasern Hauptfilters Glasfasern sind " angefügt werden . Patentansprüche sollen so gefaßten Patentanspruch zurückbeziehen . Hilfsweise verteidigt Beklagte Streitpatent Verwendungspatent Entfernen Leukozyten Leukozyten enthaltenen Suspension . Klägerin beantragt Zurückweisung Berufung . gerichtlicher Sachverständiger hat Europäische Patentamt Art . schriftliches Gutachten erstellt mündlichen Verhandlung Hauptprüfer Europäischen Patentamt ergänzt erläutert worden ist . Beklagte hat schriftliche Gutachten Professor Dr. . Professor . vorgelegt . Klägerin hat schriftliches Gutachten Professor Dr. . Dr.-Ing . überreicht . Entscheidungsgründe : zulässige Berufung bleibt Erfolg . Patentinhaberin Streitpatent ursprüngliche Offenbarung erteilte Patent gedeckter Weise nur noch beschränkt weitere Begrenzung Schüttdichte beanspruchten Bereichs Ausschluß anderer Bestandteile genannten Fasern Vliesstoff Ausschluß Glasfasern Fasern Hauptfilter verteidigt ist Patent erfaßten Teil bereits auch Nichtigkeitsverfahren zulässigen Selbstbeschränkung vgl. . ; f. Spleißkammer nichtig erklären . gilt auch Patentansprüche Patentanspruch Fassung erteilten Patents bezogen haben . Zulässigkeit Wirksamkeit Selbstbeschränkung steht auch Bereichsangabe nämlich Schüttdichte Vliesstoffs Weise eingegrenzt wurde Beschreibung Streitpatents bevorzugt genannten Angabe g/cm³ ; Beschreibung S. 58 ; deutsche Übersetzung S. 2 . Abs. Untergrenze verteidigt g/cm³ abweicht ; hier erkennbarer gegenteiliger Anhaltspunkte ist nämlich auszugehen Fachmann Grenzwerte definierte Bereiche versteht angegebenen Grenzen liegenden Werte erfaßt sind Nennung Grenzwerte somit nur vereinfachte Schreibweise auch Zwischenwerte darstellt Crackkatalysator ; Chrom-Nickel-Legierung . ergibt Beschwerdesenaten Europäischen Patentamts abstellt Fachmann nunmehr beanspruchte Lehre " Berücksichtigung " " Kontextes übrigen Anmeldung eingereichten Fassung ernsthaft mögliche praktische Ausführungsart beschriebenen Erfindung Betracht zöge Gegenteiliges erwarten würde . Int . Lichtquelle/LELAND . liegt Fachmann Hand Bereichsangabe Schüttdichte jedenfalls engere Bereichseingrenzung bevorzugten Bereichs praktische Ausführungsart Betracht ziehen . bestehen schließlich auch rechtlichen Bedenken Patentinhaberin Beschränkung Verfahrenssprache Streitpatents deutscher Sprache vorgenommen hat vgl. Linsenschleifmaschine ; ; . Bogensegment ; vgl. auch Rogge . II . Gegenstand Hauptantrag verteidigten Patentanspruchs ist patentfähig Art . § Abs. Nr. . V.m . Art . Abs. Buchst . Art . . 1 . Streitpatent betrifft Filtereinheit Entfernen Leukozyten Leukozyten enthaltenden Suspension . Einleitend verweist Beschreibung Streitpatents neuerdings Gesamtbluttransfusionen häufig Komponentenbluttransfusionen angewandt werden nur Patienten benötigten gewünschten Blutbestandteile übertragen werden Zweck zuvor benötigten schädlichen Komponenten abgetrennt werden . Insbesondere seien Erythrozytensuspensionen Erythrozytentransfusion hergestellt werden Leukozyten entfernen Histokompatibilitäts-Antigene enthalten könnten . Entfernen Leukozyten seien typische Verfahren Zentrifugalverfahren Sedimentationsverfahren Filtrationsverfahren bekannt ; erstgenannten böten verschiedene Nachteile . Filtrationsverfahren Blut Filter geleitet werde Leukozyten zurückhaltenden Material bestehe besitze Vorteil Blut leicht hoher Ausbeute leukozytenarme Suspensionen erhalten werden könnten . bekannte konventionelle Leukozytenfiltervorrichtung US-Patentschrift gezeigt sei umfasse Säule gepackten Masse Fasern mittleren Durchmesser µm µm Schüttdichte g/cm³ ; sei Lage Leukozyten leicht hocheffizient Erythrozytensuspension abzutrennen . eigne jedoch Behandlung nennenswerten Blutmenge . 2 . soll Streitpatent Filtereinheit Entfernen Leukozyten leukozytenhaltigen Suspensionen Blut einfache Operation kurzen Zeitspanne bereitgestellt werden Leukozyten sehr weitgehend erhöhter Reinheit " entfernen kann . -9- 3 . gibt Patentanspruch Streitpatents verteidigten Fassung Filtereinheit Entfernen Leukozyten Leukozyten enthaltenden Suspension folgenden Merkmalen Änderungen erteilten Fassung Merkmalen kursive Schrift erkennbar gemacht sind : Filtereinheit enthält Behälter mindestens Einleitungseinrichtung mindestens Ableitungsvorrichtung Behälter weist Hauptfilter Behälter gepackt ist Vliesstoff besteht . Vliesstoff umfaßt besteht Fasern durchschnittlichen hat Schüttdichte g/cm³ g/cm³ durchschnittliche Abstand benachbarten Fasern beträgt Patentanspruch enthaltene Gleichung definiert wird ; Fasern Hauptfilters Glasfasern sind . 4 . Merkmalen Bemessung Vliesstoffs betreffen sind Beschreibung Streitpatents weitere Erläuterungen entnehmen Beschreibung S. S. Z. ; deutschen Übersetzung S. letzter Abs. S. 1 . Abs. . Fall Polyesterfasern wird Beziehung mittleren Durchmesser Fasern " average diameter " Schüttdichte " bulk " Filters nachstehend wiedergegebenen Figur dargestellt : Beschreibung Streitpatents führt durchgezogenen Linie gestrichelten Linie umgebene Gebiet liefere beschriebene Beziehung . Figur sei Gleichung definierte mittlere Abstand benachbarten Fasern . Geeignete mittlere Durchmesser Dichten verwendeten Fasern Schüttdichten Vliesstoffs sollten Bereich ausgewählt werden Gleichung definierte mittlere Abstand benachbarten Fasern betrage . Sei Abstand geringer sei Durchtritt Erythrozyten schwierig sei größer müsse Filter sehr groß massig wuchtig gemacht werden Leukozyten abzufangen Beschreibung S. 11 ; Übersetzung S. 1 . Abs. . . Gegenstand Patentanspruchs verteidigten Fassung ist neu war Veröffentlichung europäischen Patentanmeldung Stand Technik Zeitpunkt Anmeldung Streitpatents bekannt . 1 . Veröffentlichung betrifft adsorbierendes Filter . Filter ist Faservlies hergestellt Faserdurchmesser beträgt Schüttdichte g/cm³ g/cm³. erfüllt Merkmale verteidigten Patentanspruchs . Faserdicke hat Entgegenhaltung zwingend vorgesehene Beschichtung Fasern Einfluß liegt unwidersprochenen letztlich überzeugenden Darstellung Klägerin beauftragten Privatgutachters Dr. Ångström-Bereich . Entgegenhaltung vorgesehene Beschichtung funktionellen polymeren Substanz Streitpatentschrift Rede ist ist auch Herausfiltern Leukozyten Blut geeignet . gilt Privatgutachter Parteien Prof. Dr. Prof. Dr. mündlichen Verhandlung übereinstimmend ausgeführt haben zwar dort genannten Beschichtungen jedenfalls Beschichtungen vgl. S. Z. Übers . S. 2 . Abs. . 2 . europäische Patentanmeldung Wert ausdrücklich anspricht so ergibt zwangsläufig Schrift enthaltenen Angaben Faserdicke Faserdichte Schüttgewicht . Bundespatentgericht hat auch gerichtliche Sachverständige Abstände beispielsweise errechnet . ergibt Berechnung Urteil Bundespatentgerichts ausgeführt beanspruchten Bereichs liegt . Allerdings gibt Streitpatentschrift Einschränkung Bereichs geeignete mittlere Durchmesser Dichten verwendenden Fasern geeignete Schüttdichten ausgewählt werden sollen . bedeutet aber gezielte Auswahl engen Bereichs genannten Parameter liegen sollen lediglich Wegschneiden Randbereichen . kommt Fachmann Entgegenhaltung arbeitet weiteres einfache Kontrollversuche möglich ist praktisch brauchbaren Bereiche Abstand Schüttdichte Faserdurchmesser x ermitteln . hat auch Bundespatentgericht so gesehen Senat stimmt . handelt Patentanspruch Streitpatents angegebenen Formel Rechenregel Bemessung durchschnittlichen Abstands benachbarten Fasern Vliesstoffs . Regel dient nur Definition Streitpatent geschützt beanspruchten hat aber hinausgehende Bedeutung Schutzumfang . Regel gehört selbst Gegenstand patentgemäßen Lehre vgl. . Tablettensprengmittel . IV . Beklagte Hilfsantrag Streitpatent Verwendungspatent Entfernen Leukozyten Leukozyten enthaltenden Suspension verteidigt so beruht Gegenstand beanspruchten Verwendungspatents erfinderischer Tätigkeit ergab Fachmann naheliegender Weise Stand Technik . 1 . Fachmann sieht Senat Übereinstimmung Ausführungen Europäischen Patentamt erstatteten Gutachten Bundespatentgericht Mediziningenieur Verfahrenstechniker Verfahrenschemiker eingehende Kenntnisse praktische Erfahrungen Gebiet Filtertechnologie verfügt nötige medizinische Fachwissen Rahmen Berufserfahrung angeeignet hat . 2 . Senat geht Parteien Bundespatentgericht Gutachten Europäischen Patentamts deutschen Patentschrift nächstliegenden Stand Technik handelt Fachmann bemüht war Filter Entfernung Leukozyten Leukozyten enthaltenden Suspension verbessern Überlegungen ausging . Entgegenhaltung beschreibt Filtereinheit Filterbehälter Merkmal mindestens Einführleitung Ausführleitung Merkmale ; . Sp . enthält Fasermasse dicht gepackt ist Merkmal . geeignete Materialien werden synthetische Fasern Acrylnitril-Polymerfasern Polyesterfasern halbsynthetische natürliche proteinhaltige Fasern angegeben . Sp . auch Form vliesartigen Stoffes vorliegen können . Sp . . Schrift nennt durchschnittlichen Faserdurchmesser . liegt Streitpatent beanspruchte Faserdurchmesser gänzlich Entgegenhaltung angegebenen Bereichs ; Merkmal ist deutschen Patentschrift somit erfüllt . Schüttdichte beträgt Entgegenhaltung g/cm³ Sp . liegt überwiegend Merkmal vorgesehenen Bereichs füllt weitgehend . Faserabstand betrifft so ist Faserdicke Schüttdichte Faserdichte gewählten Materials festgelegt ; Ausführungen oben . 2 . wird Bezug genommen . Faserstärke entnimmt Durchschnittsfachmann Entgegenhaltung prozentuale Anteil Fasern zurückgehaltenen Leukozytenkomponenten so größer ist je kleiner durchschnittliche Faserdurchmesser ist Sp . Z. . Entgegenhaltung weist jedoch Schwierigkeiten rechnen sei durchschnittliche Durchmesser betrage ; bestünden Schüttdichte eingefüllten Fasern gewünschten Dichtebereichs halten Sp . Z. . Entgegenhaltung zeigt möglichst großer Anteil zurückgehaltenen Leukozyten erreichen läßt je kleiner Faserdurchmesser ist . gibt zugleich Verbesserung herauszufilternden Leukozytenrate erreichen ist zeigt schließlich Lösung Problem besteht . 3 . Fachmann ging Leukozyten so weit möglich nur sehr großen Anteil größtmöglichen A nteil Leukozyten enthaltenden Suspension entfernen sah gerichtliche Sachverständige mündlichen Verhandlung überzeugend ausgeführt hat naheliegende Lösung genannten Parameter verändern . ließ abhalten auch Faserdicke µm unterschreiten . entnahm Entgegenhaltung generell Vorteil war kleinere Faserdurchmesser wählen allerdings Schwierigkeiten führte Fall lösen mußte . Umständen kann erfinderische Leistung Auswahl Betracht kommenden Lösungen gesehen werden . kommt Entgegenhaltung genannten Parameter Fachmann zunächst verändert hätte Verbesserung herauszufilternden Leukozytenrate gelangen . Erfahrungssatz nur Lösungsalternative Fachmann voraussichtlich zunächst ausprobieren würde naheliegend ist gibt Sen . . Zerstäubervorrichtung . Bausch S. . Prüfte aber Fachmann Weg Entgegenhaltung genannten Faserdurchmesser unterschreiten so erfuhr ebenfalls Entgegenhaltung dann hinreichend stabiles Filtermaterial verwenden mußte . Fachmann kannte allgemein Vliese Filtermaterial bereits erörterten Entgegenhaltung auch europäischen Patentanmeldung deutschen Auslegeschrift . Entgegenhaltung beschreibt zwar Filter anderen Verwendungszweck bestimmt ist . gerichtliche Sachverständige hat jedoch überzeugend dargestellt Fachmann stabilerem termaterial suchte auch Filter Betracht zog Zwecken Einsatz gelangen Filter Beschreibung auch medizinischen Bereich Atemschutzmasken Anwendung finden kann . Sp . 7 ; Übers . S. letzter Abs. . Gerade Entgegenhaltung hebt besonders Filter hergestellt sind . Hinweis Verwendung vliesartiger Stoffe findet Fachmann auch Entgegenhaltung selbst Verbesserungsbemühungen ausgeht dort Sp . ausdrücklich Verwendung vliesartigen Stoffen Filtermasse Rede ist . Fachmann fand Entgegenhaltung Angabe möglichst kleiner Faserdurchmesser Steigerung Rate herauszufilternden Leukozyten vorteilhaft sei Angabe Schwierigkeiten geringeren dort beschriebenen Faserdurchmessern erwarten waren Ansatz vliesartige Stoffe Polyesterfasern verwenden . 4 . naheliegende Ergebnis bereits Entgegenhaltung gefunden wurde beruht Überzeugung Senats anderen Ansatz Schrift bestand Leukozyten gewinnen . Beschreibung bezeichnet Aufgabe Erfindung Filtereinheit Verfügung stellen wirksamere Abtrennung Leukozyten Lymphozyten leukozytenhaltigen Suspensionen Weise ermöglicht Leukozytenkomponenten besserer Ausbeute Reinheit bisher gewonnen werden könnten Beschr . Sp . . andere Ansatz Streitpatentschrift besteht möglichst schädlich erkannten Komponenten auch möglichst Leukozyten Blut entfernen Blut erhalten so leukozytenarm möglich ist . halb stellte hier mehr noch Entgegenhaltung ging Leukozyten gewinnen Ziel möglichst vollständige Entfernung Leukozyten anzustreben . Vollständigkeit Vermeidung bestimmter Bestandteile hier Leukozyten hat anderes Gewicht Vollständigkeit Gewinnung gleichen Bestandteile . 5 . Fachmann ließ Überzeugung Senats auch andere Schwierigkeiten geeignetes Vliesmaterial finden Lösungsweg Faserdurchmesser verringern abhalten . Schwierigkeit auch andere Blutbestandteile namentlich Erythrozyten herauszufiltern war Optimierungsproblem Einstellung Faserdurchmessers lösen konnte . Auch Entgegenhaltung vorgesehene Beschichtung Erreichung Adsorptionsfähigkeit Filtermaterials war Schwierigkeit . Fachmann Adsorptionsfähigkeit abhalten ließ zeigt deutsche Offenlegungsschrift insofern auch dort Vliesfasern beschichtet werden ; war Ausführungsform bekannt Vliesfilter Zwecke Abtrennung Leukozyten beschichtet wurden . 6 . Schließlich ist Umstand Filter Strei tpatentschrift nur höhere Rate herauszufilternden Leukozyten erreichen läßt zugleich erhebliche Steigerung Durchlaufgeschwindigkeit zwar Gesichtspunkt Prüfung erfinderische Tätigkeit vorliegt Gesamtwürdigung einzubeziehen ist . elastische Bandage . Nähe Fachmann Verfügung stehenden Standes Technik Lehre Streitpatents kann jedoch hier allein Gesichtspunkt Schluß erfinderische Leistung gezogen werden . genügt Vorteil rechnen war anderen jedoch . V. eigenständiger erfinderischer Gehalt Unteransprüchen Schutz gestellten Gegenstände ist ersichtlich . . Kostenentscheidung beruht § Abs. PatG Art . 2 . PatGÄndG weiter anwendbaren Fassung Bekanntmachung 16 . Dezember Verbindung § . Rogge Richter Bundesgerichtshof Keukenschrijver ist Urlaubs verhindert unterschreiben . Rogge