NAMEN Verkündet : 19 . Februar Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. Nr. § Abs. Satz § Abs. Hat Patentinhaber Ansprüche Patentverletzer rechtshängig gemacht hat Dritten ausschließliche Lizenz Klagepatent eingeräumt ist Dritte Teil-)Rechtsnachfolger Patentinhabers Erhebung eigenen Klage Patentverletzer gehindert Klage Patentinhabers rechtshängig ist . rechtskräftige Urteil Klage Patentinhabers wirkt genannten Voraussetzungen auch Dritten . Urteil 19 . Februar Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 19 . Februar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richterin Richter Dr. Schuster Richter Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird 26 . April verkündete Urteil 2 . Zivilsenats Oberlandesgerichts aufgehoben . Berufung Beklagten wird 19 . April verkündete Urteil 4a-Zivilkammer Landgerichts Zurückweisung Berufung Klägerin abgeändert . Klage wird insgesamt abgewiesen . Kosten Rechtsstreits werden Klägerin auferlegt . Tatbestand : Klägerin macht Ansprüche Verletzung Wirkung Bundesrepublik erteilten Wundverband betreffenden europäischen Patents Klagepatents geltend . Patentinhaberin ist Folgenden : ; Klägerin ist Inhaberin ausschließlichen Lizenz . Beklagten sind Geschäftsführer B. GmbH Folgenden : B. Bundesrepublik verschiedene patentverletzend angegriffene Wundverbände herstellt vertreibt . B. geltend gemachten Klageansprüche hat Berufungsgericht abgetrennt ; sind Gegenstand Verfahrens . Klageerhebung erhob ihrerseits Stockholms Klage Begehren festzustellen europäische Patent Mitgliedstaaten erteilt wurde verletzt wird ; genauen Gegenstand Feststellungsklage noch entschieden ist streiten Parteien . Anhängigkeit schwedischen Verfahrens gleichfalls Erhebung vorliegenden Klage nahm klagten Landgericht Verletzung Klagepatents Vertrieb angegriffenen Ausführungsformen u.a. Unterlassung Auskunft Rechnungslegung Feststellung Schadensersatzpflicht Anspruch . Vertrag 14 Juli räumte Klägerin 15 Juli unentgeltliche zeitlich unbegrenzte ausschließliche Lizenz Klagepatent erklärte sodann Rechtsstreit Landgericht geltend gemachten Rechnungslegungsansprüche Zeit 15 Juli einseitig erledigt . Landgericht wies Klage B. Art . Abs. Verordnung Nr. 44/2001 Rates 22 . Dezember gerichtliche Zuständigkeit Anerkennung Vollstreckung Entscheidungen Handelssachen . 16 . Januar Folgenden : Verordnung unzulässig setzte Verhandlung Beklagten Art . Verordnung rechtskräftigen Entscheidung schwedischen Verfahrens . Oberlandesgericht wies Urteil 14 November Berufung Patentinhaberin B. betreffende klageabweisende Urteil . Landgericht hat vorliegenden Verfahren Klage Anträge Verurteilung Auskunft Rechnungslegung Feststellung Verpflichtung Beklagten Schadensersatz 15 Juli begangene Handlungen zulässig erklärt Übrigen unzulässig abgewiesen . Berufungsgericht hat Berufung Beklagten zurückgewiesen Berufung Klägerin Klage insgesamt zulässig erklärt . Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgen Beklagten Klageabweisungsantrag weiter . Klägerin tritt Revision . Entscheidungsgründe : Revision hat Erfolg führt Abweisung unzulässigen Klage . Berufungsgericht hat angenommen Zulässigkeit Klage stehe Verfahren Stockholms noch Landgericht anhängige Rechtsstreit . Voraussetzungen Art . Abs. Verordnung lägen . Verfahren Anspruch gehe bedürfe vertiefenden Betrachtung . fehle jedenfalls Bezug Beklagten schwedischen Verfahren beteiligt seien notwendigen Identität Parteien . Klage sei auch anderweitiger Rechtshängigkeit Streitsache Landgericht unzulässig . Erteilung ausschließlichen Lizenz verliere Patentinhaber notwendigerweise materiellen Ansprüche lizenzierten Schutzrecht . Vielmehr behalte Verletzung betroffen sei Klagebefugnis . ausschließliche Lizenznehmer Klagebefugnis habe stünden Ansprüche Patentverletzung Rechtssubjekten . Patentinhaber ausschließlicher Lizenznehmer könnten folglich unabhängig voneinander verschiedenen Gerichtsstandorten Schutzrechtsverletzer vorgehen . Zwar sei ausschließlicher Lizenznehmer rechtskräftige Abweisung Klage Schutzrechtsinhabers gebunden Rechtsstreit Vergabe ausschließlichen Lizenz geführt mithin " Vollrecht " geltend gemacht habe . Völlig anders lägen aber Verhältnisse Verletzungsprozesses ausschließliche Lizenz vergeben werde fortan Berechtigten jeweiligen Ansprüche nebeneinander verfolgten . vorliegenden Fall Mannheimer Verfahren anfänglich Vollrecht klagende Patentinhaber reduzierte Rechtsposition zurückfallen lasse betroffenen Schutzrechtsinhaber Vergabe ausschließlichen Lizenz zukomme sei Prozesssituation gegeben auch vorläge Lizenz bereits Beginn Verletzungsprozesses vergeben worden wäre . II . hält Angriffen Revision stand . Inanspruchnahme beklagten Geschäftsführer steht gen geltend gemachten Ansprüche weiterhin Landgericht rechtshängig sind § Abs. Nr. § Abs. Satz . 1 . § Abs. Satz hat Veräußerung befangenen Sache Abtretung geltend gemachten Anspruchs Eintritt Rechtshängigkeit Einfluss . Zweck Vorschrift ist verhindern Partei Rechtskraftwirkung entzieht Streitgegenstand Rechtshängigkeit veräußert . Gleichzeitig soll Prozessgegner Veräußerers Gefahr neuen Prozesses geschützt werden . Veräußerung Sinne ist insbesondere dann gegeben Rechtsübergang stattfindet Wechsel Sachlegitimation begründet Stein/Jonas/Roth 22 . Aufl . . 14 ; Saenger 5 . Aufl . . . Abs. Rechtsgedanken § engem Zusammenhang steht erstreckt subjektiven Wirkungen Rechtskraft Rechtsnachfolger Rechtsnachfolge Eintritt Rechtshängigkeit stattgefunden hat . 2 . Rechtspositionen Schutzrechtsinhabers ausschließlichen Lizenznehmers sind voneinander insoweit unabhängig Urteil weiteres Rechtskraftwirkung entfaltet . Anders Veräußerung Patents verliert Patentinhaber Sachlegitimation Lizenznehmer Patent ausschließliche Lizenz einräumt bleibt Geltendmachung § § . Patentgesetzes vorgesehenen Ansprüche befugt Urteil 24 . Januar . f. ; Urteil 5 . April . Cinch-Stecker ; Urteil 20 . Mai . . . Einräumung ausschließlichen Lizenz können Patentinhaber Inhaber ausschließlichen Lizenz Patent unabhängig voneinander Verletzungen Schutzrechts vorgehen . ausschließliche Lizenznehmer hat zwar oft überwiegende gar alleinige Interesse Abwehr Rechtsverletzungen Ausgleich Schadensersatz ; Schutzrechtsinhaber können aber eigene Ansprüche insbesondere dann zustehen Lizenzvergabe fortdauernd materielle Vorteile erwachsen etwa Ausübung Lizenz Lizenznehmer partizipiert aaO ; Cinch-Stecker . Auch Rechtspositionen Patentinhaber ausschließlichem Lizenznehmer voneinander unabhängig sind leitet Lizenznehmer dennoch Rechtsstellung Schutzrechtsinhaber Schutzrecht . Patentinhaber kann Lizenznehmer Dritten wirksame Ausschließlichkeitsrecht geht Rechtsposition verschaffen zuvor Bestandteil noch abgeleitete Berechtigung geschmälerten Patentrechts zusteht . zeigt auch Berufungsgericht ausführt Lizenznehmer anders Erwerber Patents Mitberechtigung Patent Urteil Schutzrechtsinhaber gebunden ist Lizenz Eintritt Rechtskraft eingeräumt wird . auch Einräumung ausschließlichen Lizenz Eintritt Rechtskraft Eintritt Rechtshängigkeit erfolgt ist ausschließliche Lizenznehmer Teil-)Rechtsnachfolger Patentinhabers . Fällen Lizenzerteilung Rechtskraft Lizenzerteilung Rechtskraft Rechtshängigkeit kann Rechtskrafterstreckung nur Abs. gestützt werden . Vorschrift stellt gerade Zeitpunkt Rechtskraft genannten Gründen Zeitpunkt Rechtshängigkeit . Patentinhaber eigene Berechtigung behält ist heblich . Insofern ist Situation anders Patentinhaber Klageerhebung Dritten Mitinhaberschaft Klagepatent einräumen würde ; auch Fall wäre § anzuwenden . 3 . ist Klägerin Klagebegehren Verfahren objektiv übereinstimmt Rechtskraft Mannheimer Rechtsstreit ergehenden Entscheidung gebunden Abs. Nr. eigenen Klage gehindert Klage anhängig ist . Streitsache Sinne Vorschrift liegt auch dann objektive Streitgegenstand Partei geltend gemacht wird Rechtskraft Entscheidung bereits rechtshängigen Rechtsstreit gebunden ist Urteil 5 . Januar Zentrale . objektiver Hinsicht ist Streitgegenstand Verfahren identisch . hat gericht anhängigen Rechtsstreit Beklagten B. Unterlassung Auskunft Rechnungslegung Feststellung Schadensersatzpflicht Anspruch genommen . letzteren Ansprüche sind Klageantrag aufgenommenen zeitlichen Beschränkung auch Zukunft geltend gemacht worden Urteil 4 . Mai f. Taxameter . betreffen Verletzungshandlungen Ende höchstmöglichen Schutzdauer . Streitgegenstand vorliegenden Rechtsstreits bildenden Ansprüche sind Revision zutreffend dargelegt vollem Umfang Landgericht rechtshängig gemacht worden . Rechtshängigkeit dauert unbeschadet Umstands Klageansprüche Lizenzerteilung nunmehr teilweise Klägerin zustehen Beklagten insoweit Klagerücknahme zugestimmt noch nen Erledigungserklärung angeschlossen haben . . Berufungsurteil ist hiernach aufzuheben . Sache Endentscheidung reift ist ist Klage Beklagten insgesamt unzulässig abzuweisen . -9- IV . Kostenentscheidung beruht § Abs. Satz . Meier-Beck Schuster Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung I-2