NAMEN Verkündet : 25 . Oktober Anderer Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Patentnichtigkeitssache ECLI : : Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 25 . Oktober Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Richterin Dr. Recht erkannt : Anschlussberufung Zurückweisung Berufung wird Urteil 5 . Senats Bundespatentgerichts 21 . Januar abgeändert . europäische Patent wird Wirkung Bundesrepublik teilweise nichtig erklärt Patentansprüche Fassung angefochtenen Urteils erhalten Patentanspruch Wörtern " Auswählen Anwärtersegmente entsprechend " weiter folgt lautet : " Auswahlinformation codierten Informationen Segment momentanen Rahmens Videosequenz darstellen empfangen wurde Anzahl empfangener Bits Auswahlinformation verringert ist Abhängigkeit Verringerung Anzahl Anwärtersegmente Rekonstruieren Segments momentanen Rahmens Videosequenz Verwendung zweiten Bewegungsfeldmodells Grundlage Bewegungsfeldmodells ausgewählte Anwärtersegment bestimmt worden ist . " Patentansprüchen Wörter " wenigstens Auswahlbit " " Auswahlinformation " ersetzt werden Patentanspruch Wörter " wenigstens Auswahlbit auswählen Auswahlbit " " Auswahlinformation auswählen ersetzt werden Patentanspruch Wörtern " empfangen wurde " weiter folgt lautet : " Anzahl empfangener Bits Auswahlinformation verringert ist Abhängigkeit Verringerung Anzahl Anwärtersegmente Segment momentanen Rahmens Videosequenz Verwendung zweiten Bewegungsfeldmodells Grundlage Bewegungsfeldmodells ausgewählte Anwärtersegment bestimmt worden ist rekonstruieren identifizierte Codierungsbetriebsart zweite Codierungsbetriebsart ist . " Übrigen wird Klage abgewiesen . erstinstanzlichen Kosten Rechtsstreits bleiben gegeneinander aufgehoben . Kosten Berufungsverfahrens hat Klägerin tragen . Tatbestand : Beklagte ist eingetragene Inhaberin Wirkung Bundesrepublik erteilten europäischen Patents Streitpatents 10 . August Inanspruchnahme Priorität 11 . August angemeldet wurde . Patentanspruch Patentansprüche nachgeordnet sind lautet Verfahrenssprache folgt : " representative video sequence which been video video frames : representative video ; mode being mode ; video sequence model derived video sequence ; video sequence model model adjacent frame . " Patentanspruch Patentansprüche nachgeordnet sind ist entsprechende Vorrichtung gerichtet . Klägerin hat erstinstanzlich Streitpatent Umfang Patentansprüche angegriffen insoweit geltend gemacht Gegenstand Streitpatents fehle Patentfähigkeit Streitpatent gehe Anmeldung ursprünglich eingereichten Fassung . Weiterhin sei Gegenstand Patentanspruchs ausführbar . Patentgericht hat Streitpatent stillschweigender sung weitergehenden Klage teilweise nichtig erklärt Patentanspruch ersten Hilfsantrag Beklagten hin nachfolgende beschränkte Fassung gegeben hat : " Verfahren Decodieren codierten Informationen Videosequenz darstellen Verfahren Anspruch codiert worden ist Videosequenz Videorahmen enthält Decodierungsverfahren gekennzeichnet ist : Empfangen codierter Informationen Segment momentanen Rahmens Videosequenz darstellen ; Identifizieren Codierungsbetriebsart codierten Informationen Codierungsbetriebsart Betriebsart wenigstens ersten bewegungskompensierten prädiktiven Codierungsbetriebsart zweiten bewegungskompensierten prädiktiven Codierungsbetriebsart ist ; identifizierte Codierungsbetriebsart erste Codierungsbetriebsart ist Rekonstruieren Segments momentanen Rahmens Videosequenz Verwendung ersten Bewegungsfeldmodells Verwendung bewegungskompensierten Prädiktion Bezug vorher codierten Rahmen Videosequenz abgeleitet wird ; identifizierte Codierungsbetriebsart zweite Codierungsbetriebsart ist Berechnen Anzahl Ort Anwärtersegmenten Anwärtersegment angrenzendes vorher codiertes Segment ist Bewegungsfeldmodell ungleich ist Auswählen Anwärtersegmente entsprechend wenigstens Auswahlbit codierten Informationen Segment momentanen Rahmens Videosequenz darstellen empfangen wurde Anzahl empfangenen Auswahlbits verringert ist Abhängigkeit Verringerung Anzahl Anwärtersegmente Rekonstruieren Segments momentanen Rahmens Videosequenz Verwendung zweiten Bewegungsfeldmodells Grundlage Bewegungsfeldmodells angrenzendes vorher codiertes Segment momentanen Rahmens bestimmt wird Verwendung ausgewählten Anwärtersegments . " Patentanspruch ist Patentanspruch Patentanspruch entsprechenden Weise beschränkt worden . Patentansprüche sind weggefallen . Hiergegen richtet Berufung Klägerin stanzliches Begehren Nichtigerklärung Streitpatents Umfang angegriffenen Patentansprüche weiterverfolgt . Beklagte hat Berufung Klägerin Ziel weitergehenden Klageabweisung angeschlossen verteidigt Streitpatent neuen Hauptantrag Hilfsanträgen . Entscheidungsgründe : Streitpatent betrifft Verfahren komprimierten Codierung Decodierung Videosequenz geeignete Vorrichtungen . 1 . Streitpatent beschreibt Videosequenzen Folge Bildern zusammensetzen schneller Folge Sekunde Eindruck Bewegung hervorrufen . Gleichwohl besteht typischerweise einzelnen Bildern häufig nur geringer Unterschied . Oft bleibt Hintergrund statisch unverändert nur einzelne Objekte Bildes gewisse Bewegung vollziehen . jeweils nächsten Bild Hintergrund übermittelte Information ist redundant Reduktion effektiv übermittelnden Daten genutzt werden kann nur Unterschiede codiert übermittelt werden . Empfänger rekonstruiert aktuelle Bild Daten zuvor übermittelte Bild addiert übertragenen Unterschiede zeitliche Prädiktion bekannt Streitpatent INTER-Codierung bezeichnet wird . Erweiterung zeitlichen Prädiktion ist bewegungskompensierte Codierung bekannt . werden aktuelle Bildrahmen Segmente unterteilt Vergleich Referenzrahmen bestmögliche Ähnlichkeit Pixeln aktuellen Segment Pixelgruppen gegebenenfalls gleichen Stelle Referenzrahmen untersucht . Sofern Gruppe gefunden ist wird Korrespondenz aktuellen Segment Segment Referenzrahmens Bewegungsvektors beschrieben beispielsweise Verschiebevektor horizontale vertikale Distanz Segmenten angibt . Weise wird Segment versucht Ursprung Referenzrahmen finden . so erhaltene Menge Bewegungsvektoren kann betrachtet werden . Codierung gesamten Rahmens Hilfe Bewegungsvektoren erzeugt sehr effiziente Beschreibung aktuellen Bildes Vergleich vollständigen Übertragung Information Pixel nur Bits benötigt werden . Bewegungsvektor jedoch nur ähnliches notwendig gleiches Segment Referenzrahmen hinweist sei so erläutert Patentschrift Hilfe Bewegungsvektorfeld rekonstruierte Bild fehlerbehaftet zusätzlich Prädiktionsfehlerrahmen erstellt wird Unterschied codierten originalen aktuellen Rahmen wiedergibt . Gleichwohl war Stand Technik bekannten Maßnahmen immer noch signifikante Menge Daten übertragen Videosequenz übermitteln . Streitpatent stellt Aufgabe Videosequenzen noch weiter reduzierten Menge Daten codieren gleichzeitig Prädiktionsfehler gering halten . 2 . Patentanspruch Fassung Hauptantrags Beklagten angegebene Decodierungsverfahren lässt folgt gliedern : 1 . werden Informationen decodiert Codierungsverfahren Patentanspruch codierte Videosequenz Videorahmen darstellen . 2 . werden codierte Informationen empfangen Segment momentanen Rahmens Videosequenz darstellen . 3 . wird Codierungsbetriebsart codierten Informationen identifiziert wenigstens ersten zweiten Betriebsart ist Bewegung kompensierenden Vorhersage beruht bewegungskompensiert prädiktiv " ist . 4 . ersten Codierungsbetriebsart wird erstes Bewegungsfeldmodell Bewegung kompensierenden Vorhersage zuvor codierten Rahmen abgeleitet -9- verwendet Segment momentanen Rahmens rekonstruieren . 5 . zweiten Codierungsbetriebsart werden Anzahl Ort Anwärtersegmenten candidates berechnet 5.1.1 angrenzende zuvor codierte Segmente sind 5.1.2 Bewegungsfeldmodell ungleich ist ; Anwärtersegment Auswahlinformation ausgewählt 5.2.1 Segment momentanen darstellenden codierten Informationen empfangen wurde 5.2.2 Anzahl empfangenen Bits geringeren Anzahl Anwärtersegmenten verringert ist ; ausgewählten Anwärtersegment candidate Segment momentanen Rahmens Verwendung zweiten Bewegungsfeldmodells Grundlage ausgewählte Anwärtersegment bestimmten Bewegungsfeldmodells rekonstruiert . 3 . erfindungsgemäße Lehre bedarf Hinblick male näherer Erläuterung . Kern Neuerung bildet Bestimmung Verwendung " Anwärtersegmenten " . zweiten Codierungsbetriebsart werden Anzahl Ort Segmenten ermittelt aktuellen Rahmen rekonstruierenden Segment codiert wurden typischerweise links liegen Merkmal 5.1.1 . Anstelle aktuelle Segment gesonderten Bewegungsvektor Merkmal bestimmen wird Bewegungsvektor bereits Anwärtersegmente übermittelten Bewegungsvektoren übernommen . Anwärtersegmenten werden jedoch nur Anwärtersegmente berücksichtigt Bewegungsfeldmodell ungleich ist Merkmal . kann Verringerung Anzahl Anwärtersegmente ergeben . führt Auswahlinformation angibt wärtersegment zweiten Codierungsbetriebsart Rekonstruktion Sequenz Merkmal verwendet werden soll geringeren Anzahl Bits codieren Merkmal 5.2.2 . sollen Bits Auswahlinformation übertragen werden Abhängigkeit Zahl Auswahl Frage kommenden Anwärtersegmente erforderlich ist . Beschreibung nachfolgenden Figur Streitpatents ist Ausführungsbeispiel entnehmen nur Anwärtersegment angrenzenden Segmenten Rekonstruktion Frage kommt " left " umgekehrt Bewegungsfeldmodell bereits codierten angrenzenden Segmente gleich ist Auswahlbits übertragen werden müssen Streitpatent S. f. Abs. f. . Decodierungsvorrichtung reduzierte wahlinformation richtig interpretieren kann muss ihrerseits Anzahl Ort Merkmalen definierten Anwärtersegmente berechnen Merkmal . II . Patentgericht hat Entscheidung fungsverfahren Bedeutung folgt begründet : beschränkte Verteidigung Streitpatents Patentgericht rechtsbeständig erachteten Hilfsantrag sei zulässig insbesondere gehe Gegenstand Inhalt Ursprungsunterlagen Veröffentlichung internationalen Anmeldung Bezug genommen werden kann . Merkmal sei Anmeldung formulierten Ansprüchen offenbart Decodierungsverfahren entsprechenden Information Rekonstruktionsweisen ausgewählt werde . Anmeldung formulierten Ansprüche Verwendung ersten zweiten Bewegungsfeldmodells zeigten erste Rekonstruktionsmodus Bewegungsfeldmodell nutze erste Segment repräsentierenden Bewegungsfeldmodell abgeleitet werde zweite Rekonstruktionsmodus Koeffizienten Bewegungsvektors anderes Bewegungsfeldmodell nutze seien auch Mittel Durchführung Rekonstruktionsmodi angegeben . Weiterhin sei Patentanmeldung offenbart Auswahl verwendenden Anwärtersegments Auswahlbits stattfinde . werde beschrieben Übersendung bestimmten Bits Decoder Betriebszustand auslöse sodann Auswahlbits ausgewertet würden geeigneten Kandidaten Anwärtersegmenten bestimmen . Gegenstand Hilfsantrags sei Fachmann Diplomingenieur Nachrichtentechnik Hochschulausbildung schwerpunktmäßig Übertragungstechnik Fernsehtechnik befasst sei ausführbar . Insbesondere könne Fachmann Begriffe Bewegungsfeldmodell Bewegungsmodell Bewegungsvektorfeld Codierungsbetriebsart zwanglos technischen Inhalten belegen . Gegenstand Hilfsantrags sei neu . werde Aufsatz Bober Kittler " Image estimation " Dezember vollständig offenbart Dokument zeige jedenfalls Ausschluss angrenzenden Segmenten Bewegungsfeldmodell ungleich ist Kreis berechnenden Anwärtersegmente Merkmal . gehe fester Blockgröße auch variabler Blockgröße Codierung Videosequenzen reduzierten Bitrate bekannt weiterentwickelt worden seien . seien jedoch bislang nur translatorische Bewegungsmodelle verwendet worden komplexeren Bewegungen großen Blocks größeren Vorhersagefehlern führe . schlage verbesserten Algorithmus Bewegungseinschätzung mehrstufige Struktur Blocksegmentierung . würden Hintergrundobjekte getrennt bewegte Objekte Hintergrund separiert würden . Hintergrundobjekte würden Lauflänge codiert Vordergrundobjekte Interblockvorhersage Differenzcodierung Codierung Bewegungsparameter genutzt werde . sei sehr wahrscheinlich benachbarte Blöcke Bewegungsvektor hätten . reiche dann Empfänger mitzuteilen bereits codierten Nachbarblöcke Geschwindigkeit bewege . sei jedoch entnehmen Auswahl Frage kommenden Nachbarblöcke unterschieden würde Hintergrund zugehörten Bewegungsvektor gleich sei . Gegenstand Streitpatents Entscheidung Patentgerichts zugrunde liegenden Hilfsantrag beruhe auch erfinderischer Tätigkeit . vorgelegten Entgegenhaltungen offenbare Merkmal 5.1.2 . liegende Weiterentwicklung sei auch reine fachmännische Routine . Auch allgemeinen Fachwissen entsprochen haben dürfte unbewegte Segmente anders codieren bewegte bedeute unbewegte Segmente Anwärtersegmente auszuschließen . Stand Technik sei angelegt gewesen Zahl Anwärtersegmente dynamisch bestimmen Segmente Bewegungsvektor vorneherein ausgeschieden würden . Teilmerkmal trage auch Lösung technischen Problems nämlich Reduzierung übertragenden Bitrate . Gegenstand Patentanspruchs sei Sache Formulierung Verfahrensanspruch niedergelegten Lehre Form Vorrichtungsanspruchs . Gesichtspunkte Schutzfähigkeit Patentanspruchs trügen gälten ebenso Patentanspruch . . Anschlussberufung verfolgte Hauptantrag ist zulässig . ist Berufungsverfahren sachdienlich zuzulassen nachfolgend genügt auch weiteren Zulässigkeitsanforderungen ; insbesondere ist unklar noch enthält unzulässige Erweiterung . 1 . neue Hauptantrag entspricht sachlich Wesentlichen Fassung Patentgericht Streitpatent gegeben hat Maßgabe Bezug " Auswahlbits " Klägerin Zusammenhang Anspruchsfassung ursprungsoffenbart beanstandet Bezug " Auswahlinformation " ersetzt worden ist Beanstandung Rechnung tragen . ist sachgerecht war erster Instanz noch geboten Patentgericht Beanstandung Klägerin geteilt hat Abs. PatG . 2 . Anspruchsformulierung zweitinstanzlichen Hauptantrags ist hinreichend klar genügt Anforderungen Art . Satz . trägt zulässiger Form Bedenken Rechnung Klägerin Anspruchsfassung erhoben hat Auswahlinformation Merkmal Bezug genommen wird . Begriff " Auswahlinformation " wird deutlich auch Fall erfasst wird nur prüfenden Anwärtersegmente Bewegungsfeldmodell ungleich aufweist somit nur Übernahme Bewegungsvektor verbleibt Auswahlmöglichkeiten Übermittlung Auswahlbits erforderlich ist . Fall ergibt Auswahlinformation Decodierer selbst ermittelten Umstand nur Anwärtersegment Frage kommt halb Auswahlbit übertragen wird . Figur aufgezeigten Alternativen Verfahren lassen insoweit Zweifel Patentanspruch weiteren Präzisierung Hinsicht bedarf . 3 . insoweit übereinstimmenden Inhalts Anmeldung S. S. Z. S. Z. Figur Beschreibung Streitpatents scheidet auch unzulässige Erweiterung . Umstand Beschreibung Streitpatents auch Beschreibungsteil Anmeldung Übersendung Indikationsbits Unterscheidung ersten Codierungsbetriebsart gemäß zweiten Codierungsbetriebsart gemäß unmittelbar Absatz erläutert wird Übersendung Auswahlbits Bestimmung verwendenden Anwärtersegments Falle zweiten Codierungsbetriebsart beschrieben wird Streitpatent S. Abs. f. folgt zwingende Verwendung Indikationsbits Unterscheidung Betriebsarten entsprechend Merkmalsgruppe 3 . handelt unterschiedliche technische Aspekte unabhängig voneinander technisch gelöst werden können . IV . erläuterte Gegenstand Patentanspruchs Fassung zweitinstanzlichen Hauptantrags Beklagten ist Patentgericht Gegenstand Patentanspruchs Fassung angefochtenen Urteils angegebenen Gründen patentfähig . Gegenstand Patentanspruch gilt Entsprechendes . erweist zugleich Berufung Klägerin unbegründet . 1 . Gegenstand wird vorweggenommen . Schrift offenbart zwar Verfahren Merkmalen . fehlt aber Patentgericht zutreffend angenommen hat Offenbarung entsprechenden zweiten Codierungsbetriebsart . unterscheidet Codierung Segmente " Vordergrundsegmenten " bewegende Objekte darstellen " Hintergrundsegmenten " Hintergrund Videobildes betreffen Bildinhalt typischerweise Bewegung unterliegt . werden Lauflänge codiert Vordergrundsegmente Interblockprädiktion Differenzcodierung Erfassung Bewegung codiert werden S. . führt sei sehr wahrscheinlich benachbarte Segmente Bewegungsvektor aufweisen . Falle sei ausreichend kennzeichnen benachbarten Segmente gleichen Bewegung bewegt S. . Sp . oben . entspricht Merkmal . offenbart jedoch Konzept Anwärtersegmente Anzahl Ort Segmente Bewegungsfeldmodell gleich ist angrenzenden zuvor codierten Segmenten errechnet werden Merkmalsgruppe . auch Klägerin bezweifelt erwähnt ausdrücklich Verfahrensschritt Codieren Decodieren Vordergrundsegmenten anderen Segmenten Nachbarsegmente Rekonstruktion vorneherein ausgeschieden würden Bewegungsvektor gleich wäre Prädiktion also Grundlage Segments vorherigen Bildrahmens gleicher Stelle vorgenommen wird . entsprechende Anweisung lässt Auffassung Klägerin auch mitlesen . Umstand Hintergrundsegmente unterschiedlich codiert werden folgt Hintergrundsegmente unterstellt hätten Bewegungsvektor potentiell Codierung Vordergrundsegments geeignete Nachbarsegmente ausgeschlossen werden . müssten auch Errechnung Anzahl " Anwärtersegmente " Decodieren erfasst werden . ergibt aber Anhalt . Unabhängig Frage Komprimierung Videobildes logischen Gesichtpunkten Sinn ergeben kann Rekonstruktion Bewegungsvektor Nachbarsegments nutzen gleich ist kann technischer Hinsicht bereits sinnvoll erscheinen Verfahrensschritt vollziehen Rechenleistung Decodierungseinrichtungen beanspruchen . Auch Praxis praktisch niemals vorkäme Vordergrundsegment entsprechend benachbarten Hintergrundsegment sonstigem Segment Bewegungsvektor rekonstruiert würde bedeutete Fachmann Prioritätszeitpunkt bewusst gewesen wäre quasi selbstverständlich Decoder Herausrechnen Segmente Zahl Anwärtersegmente eingerichtet hätte . 2 . erfindungsgemäße Lehre war Fachmann tentgericht zutreffend definiert hat auch nahegelegt . Merkmal 5.1.2 ist Prüfung erfinderischen Tätigkeit berücksichtigen auch Programmierung Decoders realisiert wird Datenverarbeitungsanlage fungiert . Patentierungsausschluss Art . Abs. Buchst . gebietet Gegenteil . Merkmal 5.1.2 liegenden Verfahrensschritt wird technisches Problem technischen Mitteln gelöst . Patentgericht zutreffend ausgeführt hat erlaubt Ausschluss benachbarten Anwärtersegmenten Bewegungsfeldmodell gleich ist Menge übertragenden Bits insgesamt reduzieren Detailreichtum Videosequenz insgesamt erhöhen gleichbleibender Bitrate Videodaten Inhalt Videosequenz übertragen werden können . betrifft Programmierung Verfahrensschritts Merkmal nur Programmablauf Datenverarbeitungsanlage Decoder auch Effizienz Datenübertragung Decodierungseinrichtung Decodierungsleistung nur begrenzten Empfangsbitrate arbeitenden Decoders Bezug Qualität darzustellenden Videosequenz . ist Frage erfinderischen Tätigkeit Art . uneingeschränkt prüfen vgl. Urteil 25 . August . Entsperrbild ; Urteil 24 . Februar . Webseitenanzeige . Anhaltspunkte erfindungsgemäße Errechnung Anzahl Ort Anwärtersegmenten Fachmann nahegelegt wäre Anwärtersegmente Bewegungsfeldmodell gleich vorab auszuscheiden Merkmal sind dargetan erkennbar . Patentgericht hat insbesondere ausgehend überzeugender Begründung verneint . Gleiches gilt Ergebnis auch Fachmann Aufsatz " bitrate prediction " ITG-Fachbericht S. Weiterentwicklung berücksichtigt . kann offen bleiben Klägerin eingeführten Entgegenhaltungen Fachmann Verfahren Merkmalen Stand Technik bekannt war . gab jedenfalls Anregung Veranlassung Gegenstand Merkmal 5.1.2 kombinieren . zeigt Weiterentwicklung Videosequenzcodierung -decodierung Merkmal Bewegungsvektor aktuelle Segment zuvor aktuellen Bildrahmen übertragener Nachsegmente ermittelt . übernimmt Entgegenhaltung jedoch Wert Bewegungsvektor Nachbarsegmente zwingend unverändert übermittelt ähnlich weiteren Ausführungsform Lehre Streitpatents S. Abs. weitere Werte MVDy_min_rate horizontale vertikale Abweichung Wert angeben besten passenden Bewegungsvektor Segment vorherigen Bildrahmen bestimmen können S. . Sp . S. . Sp . . Verfahren entwirft Regel stets wählen ist Bitrate MVD_min_rate-Werte geringsten ist Wert also kleinsten ausfallen kann . Ausgehend wird sodann Frage kommenden Nachbarsegmente geprüft übermittelte MVD_min_rate-Wert angewendet prüfende Nachbarsegment Vergleich übrigen barsegmenten kleinsten Wert aufweist jeweils prüfenden Nachbarsegment ergebende Bewegungsvektor Hilfe anderen Nachbarsegments anderen kleineren MVD_min_rateWert hätte codiert werden können . Letzteres Fall ist stellt Codierer auch Falle Empfangs Decodierer Nachbarsegment Codierung verwendet worden sein kann Decodierung verwenden ist . Nachbarsegmente Auswahl ausgeschieden sind prüft Codierer auch Decodierer Nachbarsegmente Bestimmung Bewegungsvektors übrig geblieben sind . Entsprechend Anzahl sendet Codierer nur noch so Auswahlbits Auswahl verbliebenen Nachbarsegmenten erforderlich sind ; nur Nachbarsegment übrig geblieben ist wird Auswahlbit gesendet S. . Sp . . nimmt ähnlich Lehre Streitpatents Merkmalen 5.1.1 Selektion Frage kommenden Nachbarsegmenten einzelne Nachbarsegmente logischen vordefinierten Kriterien ausgeschieden verbliebenen Nachbarsegmente Bitzahl Auswahl dann noch erforderliche Maß reduziert werden . Methode Selektion ist indessen grundverschieden Lehre Streitpatents . nutzt komplexen Berechnungsmodus Information Abweichung jeweils verwendeten Nachbarsegment ergebenden Bewegungsvektor logische Regel entwickeln gegebenenfalls Nachbarsegmente ausgeschieden werden können . Methode setzt Regel voraus auch Nachbarsegmente Vergleich berücksichtigen Bewegungsvektor gleich ist auch dargestellte spiel zeigt S. unten . Insbesondere kann auch Hilfe Abweichungswerte MVD_min_rate Bewegungsvektor ausgehend Nachbarsegment bestimmt werden eigener Bewegungsvektor gleich ist . Lehre gezeigten logischen Regeln Selektion Nachbarsegmente war kontraindiziert Nachbarsegmente Bewegungsvektor Bewegungsfeldmodell gleich Auswahl Frage kommenden Nachbarsegmente auszuscheiden erforderliche Zahl Auswahlbits reduzieren . offenbarte technische Überlegung naheliegend gewesen wäre auch Merkmal 5.1.2 Decodierungsverfahren implementieren . Auch weiteren Entgegenhaltungen ist fahrensschritt noch Hinweis Anregung entnehmen . sind auch Umstände ersichtlich Verfahrensschritt generelles Vielzahl Anwendungsfällen Betracht ziehendes Mittel Art Standardrepertoire Fachmanns gerechnet werden könnte vgl. Urteil 11 . März . Farbversorgungssystem ; 25 . Februar . Kollagenase . setzte zumindest allgemein Programmen Komprimierung Videosequenzen Segmente Codierungswert wiederholt herausgefiltert werden übertragende Datenmenge insgesamt reduzieren können . Beispiele hat indessen Patentgericht festgestellt noch sind Parteien vorgetragen worden allgemein bekannt . Kostenentscheidung beruht ersten Instanz Abs. Berufungsverfahrens Abs. PatG Abs. . Meier-Beck Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung 21.01.2015 EP