NAMEN Verkündet : 24 . März Urkundsbeamter Geschäftsstelle Patentnichtigkeitssache Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 24 . März Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Recht erkannt : Berufung 30 . Oktober verkündete Urteil 4 . Senats Bundespatentgerichts wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Tatbestand : Beklagte ist Inhaberin 18 . Juni angemeldeten Wirkung Hoheitsgebiet Bundesrepublik erteilten europäischen Streitpatents . Streitpatent Priorität US-amerikanischen Anmeldung 18 . Juni Anspruch nimmt umfasst Patentansprüche . nebengeordneten Ansprüche weiteren Ansprüche unmittelbar mittelbar nachgeordnet sind lauten Verfahrenssprache : " 1 . : flexible batteries sections . 16 . steps : that comprises flexible sensing including batteries sections . " Klägerin hat Streitpatent vollem Umfang angegriffen geltend gemacht Gegenstand beruhe unzulässigen Erweiterung sei patentfähig . Beklagte ist Klage entgegengetreten hat Streitpatent hilfsweise beschränkten Fassungen verteidigt . Patentgericht hat Streitpatent nichtig erklärt . gerichteten Berufung Zurückweisung Klägerin begehrt verfolgt Beklagte Antrag Abweisung Klage . Entscheidungsgründe : Streitpatent betrifft In-vivo-Kapsel starre flexible Abschnitte aufweisenden Leiterplatte . 1 . Patentbeschreibung können Aufnahmen Körperinneren In-vivo-Kapseln gewonnen werden . Beschreibung verweist Berichte Artikel Entwicklung endoskopische Untersuchungen eingesetzten Kapsel beschrieben ist . Kapsel wird Patienten geschluckt durchwandert Verdauungstrakt . Unterdessen werden Bilder aufgenommen außen gesendet . In-vivo-Kapsel enthält etwa Bildsensor Beleuchtungsmittel Sender Übermittlung Bildsensor erfassten Bilder ferner Batterie Versorgung Komponenten elektrischer Energie . Auch Beschreibung ausdrücklich angesprochen wird liegt Hand Anordnung elektronischen Komponenten äußeren Form Kapsel angepasst werden muss abgerundet ist groß sein darf größere Schwierigkeiten geschluckt werden Verdauungstrakt durchwandern kann . Beschreibung waren Stand Technik Kapseln bekannt elektrischen Komponenten Schaltungsplatten angeordnet sind untereinander Drähte verbunden sind . Anordnungen Schaltungsplatten sind jedoch komplex erschweren Herstellung Kapseln größerer Stückzahl . 2 . Hintergrund besteht technische Problem Invivo-Kapsel verbesserten Anordnung erforderlichen elektronischen Komponenten Schaltungsplatte Stromquelle bereitzustellen raumsparend ist einfache Weise größeren Stückzahlen hergestellt werden kann . 3 . Lösung Problems schlägt Streitpatent Patentanspruch Kapsel folgenden Merkmalen Gliederung Patentgerichts eckigen Klammern : Schluckbare In-vivo-Detektierkapsel umfassend : 1 . Schaltungsplatte umfassend mindestens starre Abschnitte flexiblen Abschnitt teilweise starre Abschnitte flexiblen Abschnitt verbunden sind ; teilweise 2 . starren Abschnitten angeordnete Batterien . nebengeordneten Patentanspruch ist Verfahren folgenden Merkmalen beansprucht : Verfahren Herstellung In-vivo-Kapsel umfassend Schritte Anordnen mindestens Sensor starren Abschnitt Schaltungsplatte 16.1.1 Schaltungsplatte umfasst teilweise mindestens starre Abschnitte teilweise flexiblen Abschnitt teilweise 16.1.1.3 starren Abschnitte flexiblen Abschnitt verbunden sind teilweise 16.2 . Falten Schaltungsplatte Gehäuse In-vivoDetektierung konfiguriert ist Anordnung Batterien starren Abschnitten . nachfolgend dargestellte Figur Streitpatents zeigt Beispiel erfindungsgemäße Kapsel . bezeichnen Bezugszeichen starre Bezugszeichen ‘ flexible Abschnitte Schaltungsplatte . Bezugszeichen bezeichnen elektronische Komponenten starren Abschnitten Schaltungsplatte angeordnet sind Bezugszeichen Batterien . 4 . Abschnitte Schaltungsplatte werden beschrieben starr flexibel flexible sind . ist zunächst nur entnehmen Abschnitte Schaltungsplatte Grades Biegesteifigkeit unterscheiden . Konkrete Angaben Maß so umschriebenen unterschiedlichen Steifigkeit enthält Streitpatentschrift . Immerhin ergibt Merkmal Angabe Schaltungsplatte ursprünglichen Zustand also Bestückung elektronischen Komponenten bezieht . Zusammenhang Streitpatentschrift ergibt Fachmann ferner Biegesteifigkeit flexiblen Abschnitte soweit herabgesetzt muss möglich ist Schaltungsplatte Weise falten starre Abschnitte parallel zueinander angeordnet sind so Batterie positioniert werden kann . Fachmann wird flexiblen Abschnitt Bereich verstehen besondere Schwierigkeiten gebogen werden kann mithin Bereich Biegesteifigkeit starren Abschnitten deutlich herabgesetzt ist . so umschriebene Ziel erreicht überlässt Streitpatent Fachmann . II . Patentgericht hat Entscheidung Wesentlichen folgt begründet : Gegenstand Patentanspruch sei Fachmann Team Diplom-Ingenieuren Erfahrungen Feinwerktechnik Elektrotechnik Optik Medizintechnik bestehe Stand Technik nahegelegt dahinstehen könne unzulässigen Erweiterung beruhe . Ausgangspunkt Bemühungen Fachmanns sei japanische Offenlegungsschrift D11 schluckbare In-vivo-Detektierkapsel beschreibe . Verarbeitbarkeit Baugruppen verbessern Abmessungen Kapsel verringern besitze einstückige Schaltungsplatte Abschnitte aufweise . Platte werde Einbau Abschnitten elektrischen Komponenten bestückt . Einbau werde verbindenden Abschnitten gefaltet zusätzlich ter Klebung gesichert . verbindenden Abschnitte seien zumindest Faltkanten biegsam . D11 zeige auch Anordnung Batterie Abschnitten . unterscheide beschriebene Kapsel Streitpatent nur elektronischen Komponenten bestückten Abschnitte ausdrücklich starr bezeichne . ausgehend stelle Fachmann Forderung Gestaltung finden erlaube verbindenden Abschnitte biegen zugleich Verbiegen elektronischen Komponenten bestückten Abschnitte Beschädigung Kontaktierung Komponenten starren Lötstellen führen könne vermieden Vorteil einstückigen faltbaren Schaltungsplatte beibehalten werde . Fachmann liege Hand widersprechenden Anforderungen Ausgestaltung unterschiedlichen Abschnitten realisieren also heterogen auszubilden . Fachmann auch Wissen technischen Nachbargebieten übergeordneten allgemeinen technischen Gebiet heranziehe werde Stand Technik Lösungen Platinen unterschiedlicher Biegesteifigkeit suchen US-Patentschrift D14 stoßen . zeige Platine Biegesteifigkeit unterschiedlichen Bereichen starre flexible Abschnitte bezeichnet seien . erhalte Fachmann Anregung Platine Abschnitten unterschiedlicher Flexibilität auszubilden . brauche beschriebene Platinenlayout nur Platine Kapsel D11 übertragen Gegenstand Patentanspruch erteilten Fassung gelangen . Gegenstand Patentanspruch sei auch Hilfsanträgen verteidigten Fassung patentfähig . Hilfsanträgen 3 3A 3B zusätzlich aufgenommenen Merkmale seien jeweils D11 . Hilfsanträgen 4B enthaltene zusätzliche Merkmal flexible Abschnitt Stärke inch weniger aufweise sei Stand Technik nahegelegt . nenne Werte auch weniger mils . Fachmann erkenne Reißfestigkeit flexiblen Abschnitts Anforderungen Detektierkapsel gering seien werde geeignete Dicke Versuche ermitteln . Gegenstand Patentanspruch gehe zwangsläufig vorhandenen Herstellungsschritte Kapsel Patentanspruch sei gleichfalls patentfähig . . Beurteilung hält Überprüfung Berufungsverfahren stand . 1 . Gegenstand Patentanspruch ist vorgelegten Dokumente vollständig offenbart Stand Technik neu . Auffassung Klägerin D11 nehme erfindungsgemäße Lehre vorweg ist Patentgericht Recht gefolgt . D11 Gestaltung endoskopischen Kapsel befasst ist zwar entnehmen dort beschriebene einstückige Schaltungsplatte jeweils Übergang Abschnitten einerseits andererseits gebogen werden kann . Schaltungsplatte wird etwa zylindrische Form gebracht Verbindungen einzelnen Abschnitten gebogen wird so runden Abschnitte parallel zueinander angeordnet sind Absatz deutschen Übersetzung Batterien Abschnitten angeordnet werden können Abs. . so geformte Schaltungsplatte kann zylindrische Gehäuse eingesetzt werden . Schaltungsplatte Ausführungsbeispiel D11 nach Falten aussieht ist nachstehend wiedergegebenen Figuren sehen : -9- fachlicher Sicht kann D11 entnommen werden Schaltungsplatte bestimmten Stellen gebogen werden kann . D11 offenbart jedoch unmittelbar eindeutig Abschnitten starre Bereiche Abschnitt flexiblen Bereich handelt . Nähere Angaben Material Leiterplatte finden D11 . Abgesehen Abschnitt Abschnitten etwas schmaler gehalten ist lassen D11 auch Hinweise entnehmen unterschiedliche Eigenschaften insbesondere unterschiedliche gesteifigkeit aufweisen . Behauptung Klägerin Abschnitt geringerer Breite sei Abschnitt größerer Breite stets weniger biegesteif flexibel anzusehen trifft Allgemeinheit . Zwar enthält Patentschrift konkreten Angaben starren flexiblen Abschnitt verstehen ist . Auch ist richtig Begriffe aufeinander bezogen sind Flexibilität Abschnitts also Vergleich Maß Starrheit mindestens anderen Abschnitte Schaltungsplatte ermitteln ist . Gleichwohl kann Abschnitt schon flexibel angesehen werden geringere Breite anderen Abschnitte Schaltungsplatte aufweist . 2 . Gegenstand Patentanspruch beruht jedoch erfinderischer Tätigkeit Anmeldezeitpunkt Fachmann naheliegender Weise D11 ergab . vorstehenden Ausführungen ergibt offenbart D11 verschluckbare endoskopische Kapsel Merkmale aufweist . offenbart ist dort lediglich Schaltungsplatte mindestens starren Abschnitten flexiblen Abschnitt umfasst starre Abschnitte miteinander verbindet . Ausgestaltung Schaltungsplatte wird Fachmann D11 ausgeht jedoch D14 angeregt . Einwand Beklagten Veröffentlichung sei fachfremd berücksichtigen greift . Fachmann Prioritätszeitpunkt Aufgabe gestellt sah elektronische Komponenten möglichst kleinen runden Gehäuse unterzubringen war Streitpatent nachteilig beschriebenen Möglichkeit elektronischen Komponenten Drähte miteinander verbundenen Leiterplatten anzuordnen D11 Gestaltung bekannt nur Leiterplatte eingesetzt wird bestimmten Stellen gebogen gefaltet ist . fachlicher Sicht legte zugrunde Leiterplatte einerseits Bereichen elektronische Komponenten montiert sind weitgehend starr muss Probleme Verbindung elektronischen Komponenten Leiterplatte vermeiden andererseits Stellen gebogen gefaltet werden können muss D11 gezeigte Form bringen Vorteil bietet erforderlichen Raum verringern . D11 erwähnt Möglichkeit Leiterplatte gebogen wird tendiert ursprüngliche Form zurückzukehren schlägt Problem begegnen Abstandhalter eingefügt verklebt wird Abs. . stellte Fachmann D11 las Frage Leiterplatte genannten Anforderungen gerecht werden soll zweckmäßigerweise gestalten ist insbesondere Material Betracht ziehen ist . gab Stand Technik Hinweisen umzusehen Möglichkeiten Ausgestaltung Leiterplatte insoweit bekannt sind . Umfang Wissen anderen übergeordneten technischen Gebiet berücksichtigen ist bestimmt Umständen Einzelfalls . Maßgeblich ist Fachmann erwartet werden kann Lösung Problems auch anderen technischen Gebiet umsieht . Team Patentgericht unbeanstandet Berufung Fachmann angesehen hat umfasst auch Diplom-Ingenieur Elektrotechnik . ist bekannt Schaltungsplatten vielfältigen technischen Bereichen eingesetzt werden . Steht Frage Möglichkeiten gibt Leiterplatte D11 gezeigt wird auszubilden hat nur Schriften befassen In-vivo-Kapseln ähnliche medizinische Vorrichtungen Gegenstand haben auch Veröffentlichungen Rate ziehen allgemein Ausgestaltung Platinen befassen auch Fachs betreffenden Schriften weiterführende Erkenntnisse erwarten sind . Veröffentlichung handelt . Patentschrift befasst allgemein flexiblen Schaltungsplatten flexible circuits beschreibt eingangs zahlreichen unterschiedlichen Gebieten eingesetzt werden Telekommunikationsausrüstung bis Spielwaren reichen Sp . . erläutert Schaltungsplatten elektronische Komponenten tragen meist starr ausgebildet sind also leicht verbogen sonst deformiert werden können Sp . Z. . jüngerer Zeit hätten jedoch Anwendungen ergeben Entwicklung Schaltungsplatten starren flexiblen Bereichen geführt hätten insbesondere dort kompakte Form erstrebt werde Sp . Z. . Figuren D14 zeigen Ausführungsbeispiele starre Bereiche Schaltungsplatte Bezugszeichen flexiblen Abschnitt Bezugszeichen verbunden sind . Fachmann D11 ausging erhielt Anregung dort gezeigte Schaltungsplatte so weiterzubilden auch flexiblen Abschnitt aufweist starre Abschnitte miteinander verbindet . 3 . erweist auch Gegenstand nebengeordneten Patentanspruchs patentfähig . dort beschriebene Verfahren geht Sache Vorrichtung Patentanspruch . 4 . Gegenstände Hilfsanträge beruhen Patentgericht zutreffend angenommen hat ebenfalls erfinderischer Tätigkeit . Patentanspruch Fassung Hilfsantrag Änderung erteilten Fassung enthält wird Hilfsantrag Ende folgendes weitere Merkmal angefügt : " " . Patentgericht hat Gegenstand Patentanspruch Fassung Hilfsantrags zutreffend nahegelegt angesehen . D11 zeigt Schaltungsplatte starre Abschnitte jeweils Abschnitte angeordnete Abschnitte aufweist . Ergibt Anregung Abschnitte flexibel gestalten liegt auch Schaltungsplatte flexible Abschnitte aufweist Wechsel starren Abschnitten angeordnet sind . Hilfsanträgen 3A wird Patentanspruch folgendes Merkmal ergänzt : " the sections " . Fachmann ist D14 nahegelegt starren flexiblen Abschnitte unterschiedliche Materialien gewählt werden . ist beschrieben flexible Abschnitt Deckschicht etwa reißfest ausgestaltet werden kann Sp . Z. Sp . . Auch Kombination zusätzlichen Merkmale Hilfsanträgen 3A Hilfsantrag 3B vorsieht ist Fachmann nahegelegt . Hilfsantrag wird Patentanspruch folgende Angabe ergänzt : " where flexible thickness " . Auch so eingeschränkte Gegenstand Patentanspruch ist patentfähig . Stärke nur mils flexiblen Abschnitt ist allerdings ausdrücklich offenbart . Schrift hebt jedoch Abschnitt vorgeschlagenen Verzicht Beschichtung flexiblen Abschnitts Wahl geeigneten Materials möglich sei allgemeinen dünner noch flexibler Stand Technik gehalten werden könne Sp . Sp . oben . So könnten Stärken sogar mils erreicht werden . D14 betont Zusammenhang Stärke flexiblen Abschnitts gewünschten Flexibilität gewünschten kleinen Biegeradius sorgen soll zugleich erwarteten Stabilität Reißfestigkeit . Umstand Schaltungsplatte nur einmal Herstellung Produkts gefaltet werden muss dann weiteren mechanischen Belastungen ausgesetzt ist ergibt Fachmann Anforderungen Stabilität Reißfestigkeit flexiblen Abschnitts gering sind . Steht Ziel raumsparenden Anordnung Vordergrund wird einfache Versuche ermitteln weit Stärke flexiblen Abschnitts herabsetzen kann Faltung Schaltungsplatte beschädigt wird . Anhaltspunkte besondere Schwierigkeiten auftreten könnten hat Beklagte aufgezeigt so Wahl Materialstärke mils Ergebnis fachüblichen Optimierung darstellt . Auch Kombination bislang erörterten Hilfsanträgen eingefügten zusätzlichen Merkmale Patentanspruch Hilfsantrag 4B ist patentfähig . Gegenstand Patentanspruch Fassung Hilfsanträge gilt jeweils vorgesehenen zusätzlichen Merkmale unterscheiden Patentanspruch eingefügt werden sollen . Gegenstände Unteransprüche sind eigene erfinderische Leistungen geltend gemacht noch sonst ersichtlich . IV . erweist Berufung insgesamt erfolglos . Kostenentscheidung beruht § Abs. PatG § Abs. . Meier-Beck Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung